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Visum für Schülerreise
Schülerreisen © GK Istanbul
Dieses Merkblatt enthält Informationen für die Beantragung eines Schengenvisums für die Teilnahme an Schülerreisen. Für jede/n Schüler*in ist ein eigener Antrag zu stellen.
(1) Allgemeine Hinweise
Bitte lesen Sie unbedingt auch unser Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa) und die Hinweise zur örtlichen Zuständigkeit der Auslandsvertretungen sowie der Zulässigkeitsvoraussetzungen für Ihren Antrag.
Gemäß Artikel 16 Abs. 4 lit. b) Visakodex werden Visa für Schüler*innen und mitreisendes Lehrpersonal gebührenfrei erteilt.
Die begleitenden Lehrer*innen haben die Unterlagen gemäß Merkblatt Visum für Geschäftsreisen vorzulegen.
(2) Terminregistrierung
Bitte registrieren Sie sich für die Beantragung eines Visums in der Warteliste Kultur unter diesem Link.
(3) Allgemeine Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular sowie Erklärung nach § 54 AufenthG
- Reisepass (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa)
- Je 1 Kopie Ihrer in den letzten 10 Jahren gültigen Visa (Schengen, EU, UK, USA, Kanada) und des Reisepasses
- 1biometrisches Passfoto (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa)
- Ausreichende Reisekrankenversicherung (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa)
- Nachweis über Flug-, Reisereservierungen, andere Beförderungsnachweise oder Reiseplanung
- Vollständiger Auszug aus dem Personenstandsregister aus E-Devlet (Tam Tekmil Vukuatlı Nü-füs Kayıt Örneği) mit Barcode/QR-Code
- Nachweis der Unterkunft: Hotelbuchung / Hotelreservierung oder anderer Unterkunftsnachweis
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel der Eltern für den geplanten Aufenthalt, z.B.
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
- Ggf. Nachweis über Rentenbezüge der letzten 3 Monate
- Für Minderjährige (unter 18 Jahren): Notarielle Bescheinigung der Reiseerlaubnis von beiden Eltern oder Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. bei Scheidung der Eltern oder wenn ein Elternteil verstorben ist)
- Für nicht-türkische Antragsteller*innen: Aktueller Nachweis über den legalen Aufenthalt in der Türkei, gültig bis mindestens drei Monate nach geplanter Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Schengener Vertragsstaaten
(4) Unterlagen für den konkreten Aufenthaltszweck
- Wenn die Reise auf Einladung einer deutschen Partnerschule erfolgt: Detailliertes Schreiben der Schule in Deutschland mit einer vollständigen Namensliste der eingeladenen Schüler*innen und begleitenden Lehrer*innen. Aus dem Einladungsschreiben soll das Programm der Schülerreise hervorgehen.
- Schreiben der türkischen Schule mit einer vollständigen Namensliste der eingeladenen Schüler*innen und begleitenden Lehrer*innen. Aus dem Einladungsschreiben soll das Programm der Schülerreise hervorgehen.