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Visum für touristische Reisen
Tourismusreisen © GK Istanbul
Dieses Merkblatt enthält Informationen für die Beantragung eines Schengenvisums für touristische Zwecke in Deutschland.
(1) Allgemeine Hinweise
Bitte lesen Sie unbedingt auch unser Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa und die Hinweise zur örtlichen Zuständigkeit der Auslandsvertretungen sowie der Zulässigkeitsvoraussetzungen für Ihren Antrag.
(2) Terminregistrierung
Bitte registrieren Sie sich für die Beantragung eines touristischen Visums in der Warteliste Tourismus unter diesem Link.
(3) Allgemeine Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular sowie Erklärung nach § 54 AufenthG
- Reisepass (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa)
- Je 1 Kopie Ihrer in den letzten 10 Jahren gültigen Visa (Schengen, EU, UK, USA, Kanada) und des Reisepasses
- 1 biometrisches Passfoto (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa)
- Ausreichende Reisekrankenversicherung (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa)
- Visumgebühr (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisa)
- Nachweis über Flug-, Reisereservierungen, andere Beförderungsnachweise oder Reiseplanung
- Vollständiger Auszug aus dem Personenstandsregister aus E-Devlet (Tam Tekmil Vukuatlı Nü-füs Kayıt Örneği) mit Barcode/QR-Code
- Nachweis der Unterkunft: Hotelbuchung / Hotelreservierung oder anderer Unterkunftsnach-weis
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt, z.B.
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
- Ggf. Nachweis über Rentenbezüge der letzten 3 Monate
(4) Zusätzliche Unterlagen für bestimmte Kategorien von Antragsteller*innen
a) Für Arbeitnehmer*innen / Angestellte / Beamte
- Schreiben der türkischen Arbeitgeberfirma (im Original) mit folgenden Angaben:
- Anrede der konkreten Auslandsvertretung
- Name, Funktion und Passnummer des Antragstellers/der Antragstellerin in der Firma
- Beginn der Tätigkeit bei der Firma
- Dauer der Freistellung und ob es sich um bezahlten oder unbezahlten Urlaub handelt
- Kontaktdaten des Arbeitgebers
- Name und Funktion der Person, welche das Schreiben unterzeichnet
- SGK-Eintrittsbestätigung und Aufstellung über die bisher insgesamt erreichten SGK-Zeiten aus E-Devlet („SGK Giriş“ und „Hizmet dökümü“), www.sgk.gov.tr mit Barcode/QR-Code
b) Für Landwirt*innen
- Urkunde der Landwirtschaftskammer
c) Für Eigentümer*innen eines Privatunternehmens / Selbstständige:
- Nachweis des Eintrags in das Handelsregister der Handelskammer (in Kopie, nicht älter als 6 Monate) („Ticaret veya Sanayi Odası Sicil Kayıt Sureti“)
- Veröffentlichung im Bulletin des Handelsregisters (in Kopie, „Ticaret Sicil Gazetesi“)
- Steuerkarte („Vergi Levhası“)
d) Für Schüler*innen oder Studierende
- Aktuelle Schüler- bzw. Studentenbescheinigung
e) Minderjährige (unter 18 Jahren)
- Notarielle Bescheinigung der Reiseerlaubnis von beiden Eltern oder Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. bei Scheidung der Eltern oder wenn ein Elternteil verstorben ist)
f) Für nicht-türkische Antragsteller*innen
- Aktueller Nachweis über den legalen Aufenthalt in der Türkei, gültig bis mindestens drei Monate nach geplanter Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Schengener Vertragsstaaten
(5) Unterlagen für den konkreten Aufenthaltszweck
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Für den Aufenthaltszweck Tourismus sind in der Regel keine weiteren Unterlagen erforderlich.
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Bei (Weiter-)Reisen in andere Schengenstaaten sind auch entsprechende Unterlagen darüber vorzulegen.