Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visum für Besuchsreisen
Tourismusreisen © GK Istanbul
Dieses Merkblatt enthält Informationen für die Beantragung eines Schengenvisums für Besuchszwecke (Besuch von Freunden, Bekannten und/oder Familie in Deutschland).
(1) Allgemeine Hinweise
Bitte lesen Sie unbedingt auch unsere Merkblatt Allgemeinen Informationen zu Schengenvisum und die Hinweise zur örtlichen Zuständigkeit der Auslandsvertretungen sowie der Zulässigkeitsvoraussetzungen für Ihren Antrag.
WICHTIGER HINWEIS ZU VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNGEN
Bitte beachten Sie, dass die Wartezeiten in der Kategorie Besuch derzeit mehrere Monate betragen.
Sofern eine förmliche Verpflichtungserklärung im Visumverfahren vorgelegt werden soll, so darf diese im Zeitpunkt der Antragstellung grds. nicht älter als 6 Monate sein, um als Nachweis der Lebensunterhaltssicherung anerkannt zu werden.
Zum Zeitpunkt der Registrierung auf der Warteliste muss noch keine Verpflichtungserklärung vorliegen. Es ist ausreichend, wenn diese zum Zeitpunkt der Antragstellung im Original vorgelegt werden kann.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.
(2) Terminregistrierung
Bitte registrieren Sie sich für die Beantragung eines Visums in der Warteliste Besuch unter diesem Link.
(3) Allgemeine Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular sowie Erklärung nach § 54 AufenthG
- Reisepass (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisum)
- Je 1 Kopie Ihrer in den letzten 10 Jahren gültigen Visa (Schengen, EU, UK, USA, Kanada) und des Reisepasses
- 1 biometrisches Passfoto (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisum)
- Ausreichende Reisekrankenversicherung (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisum)
- Visumgebühr (siehe Merkblatt Allgemeine Informationen zu Schengenvisum)
- Nachweis über Flug-, Reisereservierung, andere Beförderungsnachweise oder Reiseplanung
- Vollständiger Auszug aus dem Personenstandsregister aus E-Devlet (Tam Tekmil Vukuatlı Nüfüs Kayıt Örneği) mit Barcode/QR-Code
- Nachweis der Unterkunft: Hotelbuchung / Hotelreservierung oder anderer Unterkunftsnachweis (sofern nicht durch Vorlage einer amtlichen Verpflichtungserklärung erbracht)
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt, z.B.
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
- Ggf. Nachweis über Rentenbezüge der letzten 3 Monate
(4) Zusätzliche Unterlagen für bestimmte Kategorien von Antragsteller*innen
a) Für Arbeitnehmer*innen / Angestellte / Beamte
- Schreiben der türkischen Arbeitgeberfirma (im Original) mit folgenden Angaben:
- Anrede der konkreten Auslandsvertretung
- Name, Funktion und Passnummer des Antragstellers/der Antragstellerin in der Firma
- Beginn der Tätigkeit bei der Firma
- Dauer der Freistellung und ob es sich um bezahlten oder unbezahlten Urlaub handelt
- Kontaktdaten des Arbeitgebers
- Name und Funktion der Person, welche das Schreiben unterzeichnet
- SGK-Eintrittsbestätigung und Aufstellung über die bisher insgesamt erreichten SGK-Zeiten aus E-Devlet („SGK Giriş“ und „Hizmet dökümü“), www.sgk.gov.tr mit Barcode/QR-Code
b) Für Landwirt*innen
- Urkunde der Landwirtschaftskammer
c) Für Eigentümer*innen eines Privatunternehmens / Selbstständige:
- Nachweis des Eintrags in das Handelsregister der Handelskammer (in Kopie, nicht älter als 6 Monate) („Tica-ret veya Sanayi Odası Sicil Kayıt Sureti“)
- Veröffentlichung im Bulletin des Handelsregisters (in Kopie, „Ticaret Sicil Gazetesi“)
- Steuerkarte („Vergi Levhası“)
d) Für Schüler*innen oder Studierende
- Aktuelle Schüler- bzw. Studentenbescheinigung
e) Minderjährige (unter 18 Jahren)
- Notarielle Bescheinigung der Reiseerlaubnis von beiden Eltern oder Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. bei Scheidung der Eltern oder wenn ein Elternteil verstorben ist)
f) Für nicht-türkische Antragsteller*innen
- Aktueller Nachweis über den legalen Aufenthalt in der Türkei, gültig bis mindestens drei Monate nach geplanter Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Schengener Vertragsstaaten
(5) Unterlagen für den konkreten Aufenthaltszweck
- Aktuelle (=bei der Antragstellung nicht älter als 6 Monate alte) Verpflichtungserklärung (im Original) der einladenden Person bei der Ausländerbehörde in Deutschland
- Nachweis des Reisezwecks: Wird zum Nachweis der Finanzierung der Aufenthaltskosten keine amtliche Verpflichtungserklärung vorgelegt, ist eine formlose Einladung aus Deutschland mit den folgenden Angaben vorzulegen:
- Dauer des geplanten Aufenthalts
- Angaben zur Beziehung zwischen Antragsteller*in und Einlader*in
- Pass-/Personalausweisnummer und ggf. Aufenthaltstitel der einladenden Person
- Datum und Unterschrift
- Nachweise über die familiäre Beziehung, sofern Einladung innerhalb der Familie (sofern Nachweis nicht bereits durch den Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister erbracht ist)