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Allgemeine Informationen zu Schengenvisa

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen © GK Istanbul

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Dieses Merkblatt enthält allgemeine Informationen und Hinweise für die Beantragung eines Schengenvisums und gilt in Kombination mit den Merkblättern für die jeweiligen Aufenthaltszwecke.

(1) Allgemeine Hinweise und Informationen

Schengenvisa können für eine, zwei oder mehrere Einreisen erteilt werden.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Schengenvisa auch als Visa mit einer Gültigkeit zwischen einem und fünf Jahren erteilt werden, maximal aber bis zu drei Monaten vor Ablauf des vorgelegten Reisedokuments

Sie berechtigen zum kurzfristigen Aufenthalt im Schengenraum von höchstens 90 Tagen je 180 Tagen oder für einen kürzeren, auf dem Visum genannten Zeitraum.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Visum nicht automatisch zur Einreise berechtigt. Über die abschließende Gestattung jeder Einreise entscheiden letztendlich die zuständigen Grenzbehörden in eigener Zuständigkeit.

Vollständige und zulässige Anträge auf Erteilung eines Schengenvisums werden in der Regel innerhalb von 15 Tagen bearbeitet. Im Einzelfall kann die Bearbeitungszeit bis zu 45 Tage betragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Reisedokument innerhalb der Regelbearbeitungszeit von 15 Tagen grundsätzlich nicht von der Auslandsvertretung zurückerhalten können.

(2) Zuständigkeit der Auslandsvertretungen

Ist das Hauptreiseziel nicht Deutschland, sondern ein anderer Schengenstaat, so ist der Antrag bei der dafür zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Schengenstaates zu stellen.

Bei Reisen mit Hauptreiseziel Deutschland sind Anträge in einem für Ihren Wohnort zuständigen Visaannahmezentrum des externen Dienstleisters einzureichen.

Finden Sie hier heraus, welche deutsche Auslandsvertretung örtlich für Sie zuständig ist.

(3) Antragsannahme beim externen Dienstleister

Ein Antrag auf Erteilung eines Schengenvisums wird bereits durch den externen Dienstleister grundsätzlich nicht angenommen, wenn festgestellt wird, dass der Reisezweck aufgrund der vorgelegten Unterlagen und die gebuchte Kategorie nicht übereinstimmen.

In solchem Fall muss ein neuer Termin in der korrekten Kategorie gebucht werden. Das bereits an den externen Dienstleister entrichtete Serviceentgelt wird nicht zurückerstattet.

(4) Zulässigkeitsvoraussetzungen

Die Auslandsvertretungen bearbeiten grundsätzlich nur zulässige Anträge auf Erteilung eines Schengenvisums. Nicht zulässige Anträge werden im Regelfall zurückgewiesen.

Volljährige Antragsteller*innen ab vollendetem 18. Lebensjahr müssen ihren Antrag selbst stellen. Minderjährige Antragsteller*innen werden durch die Personensorgeberechtigten vertreten, diese unterschreiben den Visumantrag.

a) Frist zur Antragstellung

Anträge sind frühestens sechs Monate, und im Falle von Seeleuten in Ausübung ihrer Tätigkeit, frühestens neun Monate vor Antritt der geplanten Reise bis in der Regel spätestens 15 Kalendertage vor Antritt der geplanten Reise einzureichen. Die Frist beginnt mit der Lieferung des Antrages an die zuständige Visastelle und nicht mit Einreichung der Unterlagen beim externen Dienstleister.

b) Vorlage von Unterlagen

Für die Zulässigkeit des Antrages sind mindestens vorzulegen:

  • Einheitliches Antragsformular (siehe unten)
  • ein Reisedokument, das den gesetzlichen Erfordernissen entspricht (siehe unten)
  • ein biometrisches Foto (siehe unten)

c) Erfassung von biometrischen Daten

Ihre biometrischen Daten müssen erfasst werden.

Seit dem 25. September 2014 müssen auch bei der Beantragung von Schengenvisa ab dem vollendeten 12. Lebensjahr die Fingerabdrücke erfasst werden. Die Visaannahmezentren unseres externen Dienstleisters nehmen Visaanträge deshalb in der Regel nur nach entsprechender Terminvereinbarung an.

Zur Fingerabdruckerfassung muss jede/r Antragsteller*in persönlich in das zuständige Visaannahmezent-rum kommen. Einmal abgegebene Fingerabdrücke bleiben im Visa-Informations-System der Europäischen Union (VIS) fünf Jahre lang gespeichert.

In dieser Zeit können Sie weitere Visaanträge über eine/n bevollmächtigte/n Vertreter*in einreichen. Eine entsprechende Vollmacht steht auf hier zur Verfügung.

Im Einzelfall kann eine persönliche Vorsprache dennoch erforderlich sein.

Nach Ablauf von fünf Jahren (59 Monaten) müssen die Fingerabdrücke erneut abgegeben werden.

Das erforderliche Passfoto muss biometrisch sein, d.h. das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein und muss eine Größe von 35 x 45 Millimeter haben. Die antragstellende Person muss in einer Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und Bedeckung der Augen dargestellt sein. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig, allerdings dürfen auch hier die Augen nicht verdeckt sein.

In den Visaannahmezentren stehen Automaten zur Verfügung, an denen biometrische Passfotos gegen Gebühr gemacht werden können.

d) Bezahlung der Visumgebühr

Die erforderliche Visumgebühr muss bezahlt worden sein, sofern nicht im Einzelfall ein Gebührenbefreiungstatbestand vorliegt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Amtshandlungen der Auslandsvertretungen mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Visumgebühren kostenlos sind.

Personenkreis Türkische Staatsangehörige Sonstige visapflichtige Drittstaatsangehörige
Erwachsene und Kinder ab 12 Jahre 90 EUR 90 EUR
Kinder 6 - 11 Jahre gebührenfrei 45 EUR
Kinder 0 - 5 Jahre gebührenfrei gebührenfrei

Abweichende Gebührensätze können außerdem u.a. für Staatsangehörige von Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Cabo Verde, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien und der Ukraine (Liste ggf. nicht abschließend) gelten.

Die Festsetzung der verbindlichen Gebühr erfolgt erst nach der Antragsannahme und – nur – durch die Auslandsvertretung. Die Gebühr ergibt sich aus dem Kassenzettel der Auslandsvertretung, der jedem zurückgegebenen Pass beiliegt.

Zu viel entrichtete Gebühren werden durch den externen Dienstleister zurückerstattet.

e) Reisedokument

Für ein Schengenvisum müssen Sie ein gültiges Reisedokument (in der Regel einen Reisepass) vorlegen, das:

  • noch mindestens zwei leere Seiten hat,
  • innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde (keine Verlängerung) und
  • mindestens noch drei Monate nach Ablauf des geplanten Reisezeitraums gültig ist.

(5) Reisekrankenversicherung

Mit dem Antrag müssen Sie eine Reisekrankenversicherung (RKV) vorlegen (Einzel- oder Gruppenreiseversicherung), die RKV muss den ersten geplanten Aufenthaltszeitraum abdecken. Im Visumantragsformular verpflichten Sie sich, auch für alle weiteren Einreisen über eine RKV zu verfügen. Die Mindestdeckungssumme muss 30.000 EUR betragen. Der Nachweis der RKV ist im Original (wird zurückgegeben) und in Kopie vorzu-legen. Eine RKV, die lediglich die Erstattung der Kosten im Nachhinein (nach Rückkehr des Versicherungsnehmers in sein Heimatland) abdeckt, ist nicht ausreichend. Die RKV darf – z.B. ab einem bestimmten Lebensalter (oft bereits ab 65 Jahren) – keine Leistungseinschränkungen beinhalten, die die oben genannten Mindestanforderungen unterschreiten. Eine AT11-Bescheinigung reicht nicht aus. Lesen Sie ergänzend bitte Merkblatt 1a. Kosten für die RKV können bei Ablehnung des Visumantrags nicht erstattet werden. Alle Versicherungen, die den oben angeführten Bedingungen entsprechen, werden akzeptiert.

(6) Die Beantragung über den externen Dienstleister iDATA

Die Öffnungszeiten und Wegbeschreibungen der acht Visaannahmezentren (Istanbul europäische Seite, Istanbul asiatische Seite, Bursa, Ankara, Trabzon, Gaziantep, Izmir, Antalya) finden Sie hier.

Bitte nutzen Sie für die Vorbereitung Ihres Antrags VIDEX:
VIDEX

Datenschutzerklärung VIDEX

Antragsformulare werden auch vom externen Dienstleister oder den Auslandsvertretungen kostenlos ausgegeben oder können von der Internetseite heruntergeladen werden.

Unter der in der gesamten Türkei gültigen Telefonnummer 08504608493 (0850460VIZE), aus dem Ausland 0090-212-970 8493, unterhält der externen Dienstleister montags bis freitags von 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 17:30 Uhr eine Informationshotline zu allen Visa-Fragen. Für die Telefonnummer fallen nur die normalen Telefongebühren ins türkische Festnetz an.

Das Serviceentgelt für die Dienstleistung des externen Dienstleisters iDATA beträgt 39,92 Euro und ist bei Antragstellung zusätzlich zur Visumgebühr zu zahlen. Die Visumgebühr können Sie bar in Euro, das Serviceentgelt bar oder mit Kreditkarte in TL bezahlen. Kinder unter 6 Jahren zahlen kein Serviceentgelt.

Auf der Internetseite des externen Dienstleisters kann jederzeit der Bearbeitungsstand des Antrags abgerufen werden.

Die Rückgabe der Pässe erfolgt wiederum grundsätzlich nur über den externen Dienstleister.

Dabei kann ein kostenpflichtiger Kurierdienst für den Rückversand des Reisepasses in Anspruch genommen werden. Diese Dienstleistung ist bereits bei Antragsstellung zu bezahlen.

(7) Abschluss des Visumverfahrens

a) Visumerteilung

Bitte kontrollieren Sie Ihr Visum nach Erhalt auf Richtigkeit aller Daten, einschließlich der Gebühr.

Im Regelfall werden zur Antragsannahme und -bearbeitung lediglich die auf den Infoblättern aufgeführten Unterlagen benötigt. Sofern im Einzelfall erforderlich, können die Auslandsvertretungen weitere Unterlagen anfordern.

b) Ablehnung des Antrages

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch bei Vorlage aller Unterlagen nicht automatisch eine Visumerteilung erfolgt.

Welche Rechtsmittel Ihnen nach einer Ablehnung Ihres Antrags zur Verfügung stehen, sehen Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Ablehnungsbescheides. Stattdessen steht es Ihnen selbstverständlich frei, einen neuen Antrag zu stellen. Bitte beachten Sie, dass das Verwaltungsverfahren mit Bekanntgabe eines Ablehnungsbescheides abgeschlossen ist. Im Nachhinein übermittelte Unterlagen bleiben daher stets unberücksichtigt und etwaige Nachrichten an die Auslandsvertretungen bleiben in der Regel unbeantwortet.

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