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Schengen-Visa

Artikel

Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage.

Wichtiger Hinweis

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.

Wo muss ich mein Visum beantragen? Was ist der Schengen-Raum? Wer benötigt ein Schengen-Visum? Siehe FAQ

Derzeit kommt es an allen drei deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei zu längerer Wartezeit von der Terminregistrierung bis zur abschließenden Bearbeitung der Visumanträge. Diese Wartezeit kann zwischen einem und sieben Monate betragen.
Wir bedauern dies und bitten darum, dies bei Ihrer Reiseplanung zu berücksichtigen.
Es ist daher wichtig, dass Sie sich möglichst früh auf der entsprechenden Warteliste der Botschaft/des Generalkonsulates registrieren. Die Termine zur Visumbeantragung werden in chronologischer Reihenfolge nach dem Registrierungsdatum vergeben.
Eine zu späte Antragstellung kann bedeuten, dass Ihr Antrag ggf. als unzulässig zurückgewiesen wird oder erst nach Ablauf des eigentlichen Reisezeitraums bearbeitet werden kann.

Antragstellung ohne Terminvereinbarung (walk-in beim externen Dienstleister)

Bestimmte Personengruppen sind vom Erfordernis einer vorherigen Terminvereinbarung befreit und können daher ohne gebuchten Termin während der regulären Öffnungszeiten einen Antrag auf Erteilung eines Schengenvisums in einem örtlich für sie zuständigen Visaannahmezentrum des externen Dienstleisters iDATA stellen.

Dies gilt türkeiweit für:

  • Messeaussteller*innen (nur mit gültigem Ausstellerausweis)
  • Personen, die aufgrund einer medizinischer Behandlung kurzfristig nach Deutschland reisen müssen (zwingende Vorlage eines Attests)
  • Personen, die aufgrund eines Todesfalles eines Verwandten 1. bzw. 2. Grades nach Deutschland reisen möchten (zwingende Vorlage einer Sterbebescheinigung/Sterbeurkunde)
  • Personen, die ein Flughafentransitvisum beantragen müssen

Sofern die Voraussetzungen für die Antragstellung ohne Terminvereinbarung in den o.g. Kategorien nicht nachgewiesen sind, ist eine Antragstellung nicht möglich. In solchen Fällen ist dann zwingend ein Termin zu buchen.

Aktuelle Hinweise

Als externer Dienstleister der Visastellen fungiert ausschließlich iDATA. Dritte haben keinen Zugang zu den Visastellen oder zur Terminvergabe! Für das Verfahren ist ausschließlich die von den Visastellen erhobene Visumgebühr (max. 80 EUR) fällig. Daneben erhebt iDATA ein Serviceentgelt in Höhe von 32,81 EUR. Die Ausgabe der Anträge und Merkblätter sowie die Terminbuchung sind kostenlos. Bitte beachten Sie insbesondere:

  • Leisten Sie keine Geldzahlungen über Gebühr (maximal 80 EUR) und Serviceentgelt (32,81 EUR) hinaus!
  • Bezahlen Sie vor allem keine hohen Geldbeträge an Dritte! Damit ist kein Vorteil verbunden! Überweisen Sie kein Geld an Ihnen Unbekannte! Leisten Sie keine „Anzahlungen“!
  • nutzen sie ausschließlich die Website der deutschen Auslandsvertretungen oder die Website von iDATA (https://idata.com.tr/de/tr), um sich zu informieren.
  • Achten Sie auf gefälschte Websiten, Whats-App-Konten oder unseriöse Agenturen, die illegal das iDATA-Logo Firmenlogo für Täuschungsversuche verwenden! Die korrekte iDATA-Adresse lautet: https://idata.com.tr/de/tr
  • Sind Sie unsicher, mit wem Sie es zu tun haben oder haben den Verdacht eines Betrugsversuches, kontaktieren Sie iDATA oder die Visastellen.

Inhaber*innen türkischer Dienstpässe (grüne u. graue Pässe) können für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (Schengen-Visum) u.a. zum Zwecke eines (Erasmus-)Praktikums unter Umständen von der grds. bestehenden Visumpflicht für türkische Staatsangehörige befreit sein.

§ 30 Nr.2 BeschV nennt die §§ 5 und 15 (Forscher, Erasmus Praktikanten etc.) ausdrücklich als Nichtbeschäftigung im Sinne des AufenthG, wenn diese Tätigkeiten lediglich für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ausgeübt werden.

Die Reisenden müssen gegenüber den mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden (in Deutschland die Bundespolizei) entsprechende Nachweise vorlegen.

Über die abschließende Gestattung der Einreise entscheiden in jedem Fall die Grenzbehörden in eigener, ausschließlicher Zuständigkeit.

Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, so muss in jedem Fall auch mit dienstlichen Pässen stets ein nationales Visum (D-Visum) beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Information lediglich allgemein gefasst ist und nicht für jeden individuellen Sachverhalt zutreffend sein kann. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie ggf. doch ein Visum zur Einreise benötigen, so kann diese Frage nur abschließend im Rahmen eines Visumsverfahrens geklärt werden.

Um die Bearbeitung Ihres Visumantrages nicht zu verzögern, empfiehlt es sich, Ihren Antrag persönlich einzureichen und dabei Ihre Fingerabdrücke abzugeben:

der externe Dienstleister der Visastellen, iDATA, muss im Rahmen der Antragstellung in seiner Filiale Ihre Fingerabdrücke erfassen.

Haben Sie bereits innerhalb der vergangenen 59 Monate Abdrücke bei einer Auslandsvertretung eines Schengen-Staates oder deren Dienstleister abgegeben, müssen Ihre Fingerabdrücke nicht mehr zwingend erfasst werden.

Bitte beachten Sie jedoch unbedingt:
Häufig ist der Übertrag der Abdrücke in Ihren laufenden Antrag aus technischen Gründen nicht möglich. Abdrücke, die Sie vor mehr als 59 Monaten abgegeben haben -entscheidend ist nicht das letzte erhaltene Visum, sondern die letztmalige Abgabe von Abdrücken- können generell nicht übertragen werden. In diesen Fällen müssen Ihre Fingerabdrücke nachträglich erfasst werden, bevor ein Visum erteilt werden kann.

Derzeit kommt es an allen drei deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei zu längerer Wartezeit von der Terminregistrierung bis zur abschließenden Bearbeitung der Visumanträge.

Hier finden Sie Informationen zu den momentanen Wartezeiten in den genannte Terminkategorien für nationale Visa (Aufenthalte über 90 Tage):

Familienzusammenführung (inklusive Visum zur Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt): je nach Auslandsvertretung zwischen 3- 11,5 Monaten

Studium: je nach Auslandsvertretung zwischen 1-4 Monaten

Erwerbstätigkeit (inklusive Chancenkarte): je nach Auslandsvertretung zwischen 1-11 Monaten

Anpassungsmaßnahme: je nach Auslandsvertretung zwischen 6-10 Monaten

Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, die sich je nach äußeren Umständen auch ändern kann.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Terminen und steigenden Antragszahlen entstehen leider Wartezeiten. Es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Sie sich eine kürzere Wartezeit wünschen. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation wurden bereits ergriffen.

Es ist daher wichtig, dass Sie sich möglichst früh auf der entsprechenden Warteliste der Botschaft/des Generalkonsulates registrieren. Die Termine zur Visumbeantragung werden in chronologischer Reihenfolge nach dem Registrierungsdatum vergeben.

Ab dem 11. Juni werden die Visagebühren für Schengen-Visa weltweit angehoben.
Ab dem 11. Juni gelten die folgenden Gebührensätze

Personenkreis

Türkische Staatsangehörige

Sonstige visapflichtige Drittstaatsangehörige

Erwachsene und Kinder ab 12 Jahre

90 EUR

90 EUR

Kinder 6 - 11 Jahre

gebührenfrei

45 EUR

Kinder 0 - 5 Jahre

gebührenfrei

gebührenfrei

Familienangehörige von Unionsbürgern, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, sind nach Artikel 1 (2) des Visakodex von einer andernfalls bestehenden Pflicht zum Führen eines Visums für den Flughafentransit befreit.

Es wird anheimgestellt, trotzdem ein entsprechendes Visum bei der zuständigen deutschen Visastelle zu beantragen, um Problemen bei dem Einchecken zuvorzukommen.

Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

1.) Füllen Sie bitte das Online-Visum-Antragsformular aus und machen sich einen Ausdruck davon.

Alternativ kann das Visum-Antragsformular ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden.

2.) Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen.

Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt:

Schengen-Visa Checklisten

3.) Registrieren Sie sich rechtzeitig auf der Warteliste, um Ihren Antrag zu stellen.

Wir empfehlen, Ihren Visumantrag frühzeitig zu stellen. Dazu müssen Sie sich möglichst rechtzeitig auf der entsprechenden Warteliste der Auslandsvertretungen registrieren. Die Termine zur Visumbeantragung werden in chronologischer Reihenfolge nach dem Registrierungsdatum vergeben.
Bitte beachten Sie, dass Anträge frühestens sechs Monate, und im Falle von Seeleuten in Ausübung ihrer Tätigkeit, frühestens neun Monate vor Antritt der geplanten Reise bis in der Regel spätestens 15 Kalendertage vor Antritt der geplanten Reise eingereicht werden müssen, um zulässig zu sein. Unzulässige Anträge können zurückgewiesen werden.

Bitte kalkulieren Sie mindestens 15 Tage (in Einzelfällen bis zu 45 Tage) Bearbeitungszeit. Rund um Feiertage (z.B. Bayram, Weihnachten) kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Welche Rechtsmittel Ihnen nach einer Ablehnung Ihres Antrags zur Verfügung stehen, sehen Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Ablehnungsbescheides. Stattdessen steht es Ihnen selbstverständlich frei, einen neuen Antrag zu stellen. Bitte beachten Sie, dass das Verwaltungsverfahren mit Bekanntgabe eines Ablehnungsbescheides abgeschlossen ist. Im Nachhinein übermittelte Unterlagen bleiben daher stets unberücksichtigt und etwaige Nachrichten an die Auslandsvertretungen bleiben in der Regel unbeantwortet.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin in der Auslandsvertretung bzw. bei unserem externen Dienstleister. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und - falls erforderlich - Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Während der Bearbeitung

Die Visastelle prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Bitte kalkulieren Sie mindestens 15 Tage (in Einzelfällen bis zu 45 Tage) Bearbeitungszeit. Etwa rund um Feiertage (z.B. Bayram, Weihnachten) kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Bitte stellen Sie den Antrag daher unbedingt mit ausreichend Vorlauf. Die Visastellen können Vorsprechenden keine Auskunft zum Bearbeitungsstand geben. Dieser kann ausschließlich über die Antragsverfolgung auf der Website von iDATA eingesehen werden. Erst nach Ablauf der o.g. Frist können schriftliche Fragen zum Bearbeitungsstand beantwortet werden. Bei der Beantwortung kann es aufkommensbedingt zu Verzögerungen kommen. Pässe werden ausschließlich über den iDATA zurückgegeben.

Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren Pass über unseren externen Dienstleister iDATA zurück.
Wenn Sie sich für die Beantragung direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung entschieden haben, können Sie Ihren Pass auch nur dort abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte folgende Vollmacht aus und geben Sie Ihrem Vertreter mit: Mustervollmacht.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.

  • Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.

Mein Antrag wurde abgelehnt. Was kann ich tun?

Die Visastelle möchte Sie darüber informieren, dass aufgrund der Teilnahme an einem Pilotprojekt bis einschließlich des 30. Juni 2025 keine Remonstration möglich ist. Ihre möglichen Rechtsmittel entnehmen Sie bei einem ablehnenden Bescheid bitte der Rechtsbehelfsbelehrung.

Weitere Informationen

Hier können Sie Ihren Visumantrag online ausfüllen.

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