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Schengen-Visa
Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.
Wo muss ich mein Visum beantragen? Was ist der Schengen-Raum? Wer benötigt ein Schengen-Visum? Siehe FAQ
Antrag vorbereiten
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:
1.) Füllen Sie bitte das Online-Visum-Antragsformular aus und machen sich einen Ausdruck davon.
Alternativ kann das Visum-Antragsformular ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden.
2.) Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen.
Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt:
Checkliste: Infoblatt 03 - Allgemeine Informationen zum Schengenvisum (C-Visum)
Checkliste: Infoblatt 01a - Krankenversicherung
Checkliste: Infoblatt 04a - Geschäftsreisen
Checkliste: Infoblatt 04b - Messebesuche
Checkliste: Infoblatt 05 - Besuch von Familienangehörigen und Bekannten
Checkliste: Infoblatt 06 - Touristische Reisen
Checkliste: Infoblatt 07 - Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen und Kongressen
Checkliste: Infoblatt 08 - Schülerreisen
Checkliste: Infoblatt 09 - Türkische LKW-Fahrer
Checkliste: Infoblatt 19 - Flughafentransitvisum (A-Visum) und Transitvisum (C-Visum)
3.) Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen.
Wir empfehlen, Ihren Visumantrag möglichst frühzeitig zu stellen. Bitte kalkulieren Sie mindestens 15 Tage (in Einzelfällen bis zu 45 Tage) Bearbeitungszeit. Etwa rund um Feiertage (z.B. Bayram, Weihnachten) kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Schengenvisaanträge können bis zu sechs Monate vor Antritt der geplanten Reise gestellt werden.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin in der Auslandsvertretung bzw. bei unserem externen Dienstleister. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und - falls erforderlich - Ihre Fingerabdrücke erfasst.
Während der Bearbeitung
Die Visastelle prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Bitte kalkulieren Sie mindestens 15 Tage (in Einzelfällen bis zu 45 Tage) Bearbeitungszeit. Etwa rund um Feiertage (z.B. Bayram, Weihnachten) kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Bitte stellen Sie den Antrag daher unbedingt mit ausreichend Vorlauf. Die Visastellen können Vorsprechenden keine Auskunft zum Bearbeitungsstand geben. Dieser kann ausschließlich über die Antragsverfolgung auf der Website von iDATA eingesehen werden. Erst nach Ablauf der o.g. Frist können schriftliche Fragen zum Bearbeitungsstand beantwortet werden. Bei der Beantwortung kann es aufkommensbedingt zu Verzögerungen kommen. Pässe werden ausschließlich über den iDATA zurückgegeben.
Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
Rückgabe des Passes
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren Pass über unseren externen Dienstleister iDATA zurück.
Wenn Sie sich für die Beantragung direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung entschieden haben, können Sie Ihren Pass auch nur dort abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte folgende Vollmacht aus und geben Sie Ihrem Vertreter mit: Mustervollmacht.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.
- Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.
Mein Antrag wurde abgelehnt. Was kann ich tun?
Erfahren Sie zunächst die Gründe: wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid, der Ihnen mit Ihrem Pass übersandt wird. Eine Höflichkeitsübersetzung der Musterablehnungsbescheide ins Türkische finden Sie hier: Botschaft Ankara / Generalkonsulat Istanbul / Generalkonsulat Izmir.
Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Alternativ steht Ihnen der folgend beschriebene Rechtsbehelf der Remonstration zur Verfügung: Infoblatt 89 Remonstration - beachten Sie bitte jedoch die Bearbeitungsdauer von bis zu drei Monaten und geben Sie bitte unbedingt Ihre Reisepassnummer an..
Weitere Informationen
Hier können Sie Ihren Visumantrag online ausfüllen.