Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Verzeichnis deutschsprachiger Anwälte im Amtsbezirk des Generalkonsulats Istanbul
Alle Angaben in diesem Verzeichnis erfolgen aufgrund von Informationen, die dem Generalkonsulat zum Zeitpunkt der Textabfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.
Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf dem Generalkonsulat zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Die Benennung der Anwälte erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Anwälte stammen von diesen selbst und können durch das Generalkonsulat nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
Allgemeine Informationen
- Türkische Rechtsanwälte sind im ganzen Land und auf allen Stufen der Gerichtsbarkeit zugelassen.
- Anwaltszwang besteht grundsätzlich nicht. Ausnahmen kann das Gericht anordnen. Zur Vertretung vor Gericht bedürfen Rechtsanwälte im Normalfall einer ausführlichen Vollmacht, deren Inhalt für bestimmte Prozesshandlungen vorgeschrieben ist. Nach Auskunft des türkischen Außenministeriums kann diese Vollmacht bei den türkischen Konsulaten in Deutschland erstellt werden. Da die Vollmacht dort in türkischer Sprache aufgesetzt wird, muss die Person, die die Vollmacht erteilen möchte, entweder selber türkisch sprechen oder aber in Begleitung eines vereidigten Dolmetschers im türkischen Konsulat vorsprechen. Bitte fragen Sie vorab das jeweilige türkische Konsulat, mit welchen vereidigten Dolmetschern es zusammenarbeitet. Die im Konsulat auf Türkisch erstellte Vollmacht kann direkt in der Türkei verwendet werden und bedarf keiner Apostille. Wenn die Vollmacht durch einen deutschen Notar beurkundet wird, muss sie ins Türkische übersetzt und auf der Basis des Haager Übereinkommens über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1961 II, Seite 876) mit der Apostille des zuständigen Landgerichtspräsidenten versehen werden.
- Sollte ein Inhaftierter finanziell nicht dazu in der Lage sein, einen Wahlverteidiger zu beauftragen, ist ihm auf sein Verlangen ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Das Generalkonsulat kann auf Wunsch des Inhaftierten bei den türkischen Stellen auf eine Pflichtverteidigerbestellung und den Einsatz eines Dolmetschers hinwirken. Allerdings gilt hier, dass Pflichtverteidiger nur ein geringes Honorar erhalten und die Beauftragung eines Rechtsanwaltes auf eigene Kosten dringend zu empfehlen ist.
- Das Rechtsanwaltshonorar besteht aus zwei Teilen.
Erster Teil:
Das Rechtsanwaltshonorar wird nach dem Gesetz über Rechtsanwaltschaft vom 19.03.1969 frei vereinbart. Es macht je nach Einzelfall gewöhnlich etwa 10 bis 20 % des Streitwerts aus und sollte möglichst in absoluten Beträgen im Voraus schriftlich festgelegt werden. Wird keine Vereinbarung getroffen, gelten die gesetzlichen Mindestgebühren (resmi ücret tarifesi). Diese werden jährlich durch den Verband der Rechtsanwaltskammern im türkischen Gesetzblatt (resmi gazete, https://www.resmigazete.gov.tr) oder auch auf den Internetseiten der jeweiligen Rechtsanwaltskammer veröffentlicht. Da die gesetzlichen Gebühren relativ niedrig sind, geben einzelne Anwaltskammern zusätzliche Listen mit Honorarempfehlungen (tavsiye niteliğindeki ücret tarifeleri) heraus. Die darin enthaltenen Gebührensätze sind zwei bis dreifach höher als die gesetzlichen Sätze.
Ein Erfolgshonorar darf 25% des Streitwerts nicht übersteigen. Schließlich kann auch ein Stundenhonorar vereinbart werden, welches i. d. R. zwischen 100 und 200 € liegt.
Mit dem Honorar sind in der Regel alle Tätigkeiten bis zum Abschluss von Rechtsmittelverfahren ohne mündliche Verhandlung abgegolten. Die Wahrnehmung höchstrichterlicher Verhandlungstermine und Handlungen im Vollstreckungsverfahren sind normalerweise gesondert zu vergüten. Im Allgemeinen ist ein Vorschuss von 10 bis 20 % des vereinbarten Honorars bei Mandatserteilung, der Rest bei Rechtskraft des Urteils zu begleichen. Neben diesem Honorarvorschuss hat der Anwalt einen gesonderten Anspruch auf Vorschuss zur Bestreitung der Gerichtskosten sowie gerichtlicher und außergerichtlicher Nebenkosten der Rechtsverfolgung Pauschalvereinbarungen sind möglich.
Zweiter Teil:
Rechtsanwaltshonorare, über die das Gericht im Urteil entscheidet.
Dabei kommt es zu zwei Konstellationen. Wenn Sie den Prozess gewonnen haben, dann erhält Ihr Rechtsanwalt vom Beklagten das im Urteil festgelegte Anwaltshonorar. Wenn der Prozess verloren wird, zahlt der Kläger das im Urteil festgelegte Anwaltshonorar des Beklagten.
Wichtig! Von Ihnen gezahlte Anwaltshonorare werden bei Klageerfolg nicht erstattet.
Die Gerichtskosten betragen in Zivilsachen ca. 6 % des Streitwerts. Sie sind zu einem Viertel nebst geringfügigen Nebenabgaben als Vorschuss zu zahlen, mindern sich bei Schadensersatzklagen, Verzicht, Anerkenntnis und Vergleich und müssen im Regelfall auch bei obsiegendem Urteil zunächst voll beglichen und dann beim Gegner, dem der Richter sie auferlegt, eingetrieben werden. Im Falle einer einstweiligen Verfügung kann das Gericht eine Bankbürgschaft verlangen. Gerichtskosten von Verfahren, die bei einem Strafgericht anhängig sind, werden durch den Staat getragen. - Bei nachgewiesener Mittellosigkeit kann der Richter Prozesskostenhilfe gewähren. Er legt bei der Prüfung der Bedürftigkeit von Europäern mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Lebensverhältnisse strenge Maßstäbe an. Bei Gewährung wird ein Rechtsanwalt bestellt, der die Vertretung gegen ein geringes Entgelt übernehmen muss.
- Institutionen, die eine kostenlose Rechtsberatung oder gar Rechtsverfolgung übernehmen, sind nicht bekannt. Die Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer (Alman Türk Ticaret ve Sanayi Odası, Yeniköy Cad. 88, 34457 Tarabya – İstanbul, Tel. +90-212-363 05 00, Fax: +90-212-363 05 60, E-Mail: info@dtr-ihk.de, internet: https://www.dtr-ihk.de) gewährt in handelsrechtlichen Angelegenheiten Auskunft.
Die Rechtsanwälte in Istanbul sind in der Rechtsanwaltskammer Istanbul (İstanbul Barosu) zusammengeschlossen. Die Anschrift lautet:
İstanbul Barosu
Asmalı Mescit Mah, Orhan Adlı Apaydın Sk. No:2
34430 Beyoğlu - İstanbul,
Tel:. +90 212 - 393 07 00
Fax: +90 212 - 293 89 60 / 245 83 68
E-Mail: info@istanbulbarosu.org.tr
Internet: http://www.istanbulbarosu.org.tr
Die Notarkammer in Istanbul erteilt Auskünfte zu den in Istanbul und anderen Provinzen im europäischen Teil der Türkei zugelassenen Notaren. Die Anschrift lautet:
Türkiye Noterler Birliği - İstanbul Noter Odası
Fulya Mah. Ortaklar Cad. No:43, Mecidiyeköy
34394 Şişli – İstanbul
Tel.: +90-212-216 60 07
Fax: +90-212-217 10 04
E-Mail: istanbul@tnb.org.tr
Internet: http://portal.tnb.org.tr/istanbulNoterOdasi/
Anwälte im Amtsbezirk Istanbul
Name und Anschrift | Fachrichtung |
Hr. Dr. Murat Uğur AKSOY Develioğlu & Dağ Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen:
Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Hr. Dr. Levent BIÇAKCI Dr. Levent Bıçakcı Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Hr. Murat Deha BODUROĞLU RAM Hukuk |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Hr. Zülfikar ÇAKMAK Çakmak & Partner Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Hr. Taner DEMİR Demir & Ortakları Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Hr. Dr. Fatih DOĞAN Falke law.tax |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Fr. Zuhal Dönmezer Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Hr. Murat ERTEMLI Ataköy 7-8-9-10 Kısım Hanımeli Çiçeği Sk. A 14 A Blok Kat: 1 D. 5 34156 Bakırköy İstanbul Tel.: +90 850 802 06 02 Mobil: +90 0532 395 98 09 E-Mail: ertemlimurat@gmail.com |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare |
Fr. Sevin GÖRÜR Görür Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Fr. Yeşim GÜLEKLİ Gülekli Hukuk Bürosu General Asım Gündüz Cad. Metin Apt. No:70 K:5 D:7 Kadıköy - İstanbul Tel.: +90 216 345 67 54 / 349 46 34 Fax: +90 216 418 39 69 E-Mail: yesim@gulekli.av.tr E-Mail: info@gulekli.av.tr Internet: www.gulekli.av.tr |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Hr. Recep KARAMAN Edel.lawfirm |
Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch Fachrichtung: Schuldrecht, Vertragsmanagement, Arbeitsrecht, Miet- und Immobilienrecht, Datenschutzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht), Strafrecht Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Hr. Bilge Alper Soner KARASU FSK Legal |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: |
Hr. Dr. Harun KILIÇ Kılıç & Partners Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Hr. Metin KIRMIZITAŞ Kırmızıtaş & Partners Avukatlık Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: |
Fr. Melis ERSÖZ KOCA KocaErsöz Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Fr. Meryem Efser KARAYEL-KESSLER Matur & Ökten Karayel-Kessler Lawoffice |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Fr. Elif KUNT Kunt & Ortaklar Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Fr. Kristina Surmen Kumkumoğlu Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Hr. Özgür MOUSTAFA Anwaltskanzlei Law Istanbul |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung:
|
Hr. Ömer ÖKTENER Öktener & Öktener Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Fr. Prof. Dr. Özden 19. Mayıs Mah. Sinan Ercan Cad. Uzay Sk. No:5 D:12, Kazasker |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Fr. Hatice ŞENYURT SARIGÜL Sarıgül Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Fr. Ulya SELÇUK Selçuk Hukuk Bürosu Fax: +90 850 220 04 51 |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Marken- und Patentrecht, Vereins- und Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Vertretung von zivilrechtlichen Klagen, Forderungsbeitreibung, Strafrecht Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Fr. Nazan ŞEREF Tanverdi Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Fr. Funda TÖREKARA Törekara Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Hr. Ekrem TÜRKDOĞDU Türkdoğdu Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Hr. Refik N. TÜRKOĞLU Türkoğlu & Ortaklar Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Hr. Prof. Dr. Hüseyin ÜLGEN Gün & Partners Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Hr. Prof. Dr. Erol ULUSOY Ulusoy Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Fr. Dr. Gökçe UZAR-SCHÜLLER Graf v. Westphalen Avukatlık Ortaklığı |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
Fr. Songül YALÇIN CEBE Görür Hukuk Bürosu |
Korrespondenzsprachen: Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |