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Ehefähigkeitszeugnis
Eheschließung, © picture alliance / ZB
Für eine Eheschließung in der Türkei bzw. in Deutschland benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Hier Informationen dazu:
Das internationale Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt von dem für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des deutschen Partners zuständigen Standesamt in Deutschland.
Falls der deutsche Partner nicht mehr in Deutschland wohnt, ist das Standesamt seines letzten Wohnortes in Deutschland zuständig. Falls der deutsche Partner noch niemals in Deutschland gewohnt hat, ist das Standesamt I in Berlin, Schönstedstr. 5, 13357 (Mitte) für die Ausstellung des internationalen Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.
Das internationale Ehefähigkeitszeugnis muss schriftlich beantragt werden. Laden Sie sich den Antrag herunter und füllen ihn aus. Dann gehen Sie zu dem für Ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort in der Türkei zuständigen deutschen Konsulat oder einem unserer deutschen Honorarkonsuln in der Türkei und unterschreiben dort unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes (z.B. Reisepass oder Bundespersonalausweis) den Antrag. Dann lassen Sie dort noch eine beglaubigte Kopie von Ihrem Ausweisdokumentes und von dem Ausweisdokument Ihres türkischen Verlobten fertigen.
Bitte laden Sie den Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis und für die Namenserklärung hier herunter:
Ehefaehigszeugnis
Namenserklärung für Ehegatten
Anschließend fragen Sie bitte bei dem für die Ausstellung des internationalen Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen deutschen Standesamt nach, welche Unterlagen (außer Antrag und beglaubigten Passkopien) Sie noch für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses dort vorlegen müssen und übersenden dann Ihren Antrag mit den Unterlagen direkt an das Standesamt in Deutschland. Die Botschaft /das Konsulat/der Honorarkonsul übersendet den Antrag nicht für Sie nach Deutschland.
Im Folgenden finden Sie eine unverbindliche Übersicht über die Unterlagen, die deutsche Standesämter für die Ausstellung eines internationalen Ehefähigkeitszeugnisses verlangen.
Bitte fragen Sie unbedingt persönlich beim jeweiligen Standesamt an, welche Unterlagen Sie dort vorlegen müssen!
Dem Antrag sind vom deutschen Verlobten folgende Unterlagen beizufügen:
- Abstammungsurkunde oder beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Geburtsurkunde,
- Staatsangehörigkeitsnachweis (z.B. beglaubigte Fotokopie des Reisepasses),
- Nachweis des letzten Aufenthaltsortes durch die Meldebehörde,
- Bestätigung der Angaben über den Familienstand durch die Meldebehörde
Zusätzlich, wenn Sie vorher schon einmal verheiratet gewesen sind:
- Urkundlicher Nachweis über die frühere Eheschließung und urkundlicher Nachweis über die Auflösung oder Nichtigerklärung jeder früheren Ehe (z.B. Sterbeurkunde, gerichtliche Entscheidung über Scheidung),
- Feststellung der Landesjustizverwaltung über die Voraussetzung der Anerkennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen, wenn zum Nachweis der Auflösung oder Nichtigerklärung einer früheren Ehe eine ausländische Entscheidung vorgelegt wird
Für den türkischen Verlobten sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Geburtsurkunde (Formül A),
- Pass oder Ausweiskopie (beglaubigt),
- Meldebescheinigung,
- Personenstandsregisterauszug
- bei Vorehe: Nachweis über Auflösung (Scheidungsurteil, ggf. mit Anerkennungsurteil/-vermerk)
Die Meldebescheinigung und der Personenstandsregisterauszug, sowie das Scheidungsurteil benötigen, nachdem sie übersetzt worden sind, noch eine Apostille Für die ersten beiden erteilt sie das zuständige Gouverneursamt (Valilik), für das Scheidungsurteil die Adalet Komisyonu.
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Auslandsvertretungen in der Türkei zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.