Ich möchte die türkische Staatsangehörigkeit (wieder-)erwerben. Muss ich eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen?
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz schafft die Beibehaltungsgenehmigung ab. Die Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag führt damit ab dem 27. Juni 2024 nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: BVA-Beibehaltung ab 27. Juni 2024