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Gebühren der Rechts- und Konsularabteilung

Geldscheine und Muenzen mit Gebuehren, © dpa-Zentralbild
Für die verschiedenen Amtshandlungen, die in der Rechts- und Konsularabteilung vorgenommen werden, werden unterschiedliche Gebühren erhoben.
Für die verschiedenen Amtshandlungen, die in der Rechts- und Konsularabteilung vorgenommen werden, werden unterschiedliche Gebühren erhoben. Alle Gebühren sind ausschließlich in Euro oder mit Kreditkarte zahlbar. Andere Währungen können nicht angenommen werden. Bitte halten Sie den Betrag passend bereit, da nicht immer Wechselgeld zur Verfügung steht.
Zusätzlich zu den Gebühren können in manchen Fällen Auslagen erhoben werden, beispielsweise für die Fertigung von Kopien oder für Übersendung von Dokumenten per Post oder Fax.
Antragsteller, die nicht im Amtsbezirk der Vertretung, bei der sie einen Pass oder Personalausweis beantragen, wohnen, müssen einen Unzuständigkeitszuschlag zahlen. In der Tabelle sind die entsprechenden Gebühren in Klammern angegeben.
Das bedeutet, wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, aber bei einer deutschen Auslandsvertretung in der Türkei einen neuen Reisepass beantragen, müssen Sie eine höhere Gebühr zahlen. Gleiches gilt, wenn Sie beispielsweise im Irak wohnen und bei einer deutschen Auslandsvertretung in der Türkei einen neuen Reisepass beantragen.
Ausgenommen sind Reiseausweise zur Rückkehr nach Deutschland.
Gebühren für Beurkundungen und Unterschriftsbeglaubigungen sind abhängig vom Wert des Rechtsgeschäfts, auf das sie sich beziehen und werden anhand einer Wertgebührentabelle berechnet. Bitte übersenden Sie daher vorab die relevanten Unterlagen an die zuständige Auslandsvertretung, damit wir Ihnen mitteilen können, welche Gebühr anfallen wird.
Amtshandlung | Gebühr / Auslage |
Biometrischer Reisepass unter 24 Jahren | 59,00 Euro (96,00 Euro bei Passbeantragung bei einer örtlich unzuständigen Vertretung) |
Biometrischer Reisepass über 24 Jahren | 81,00 Euro (141,00 Euro bei Passbeantragung bei einer örtlich unzuständigen Vertretung) |
Vorläufiger Reisepass | 39,00 Euro (65,00 Euro bei Passbeantragung bei einer örtlich unzuständigen Vertretung) |
Reiseausweis zur Rückkehr | 21,00 Euro, + 5,00 Euro Auslagen |
Kinderreisepass | 26,00 Euro (39,00 Euro bei Passbeantragung bei einer örtlich unzuständigen Vertretung) |
Personalausweis unter 24 Jahren | 53,00 Euro (66,00 Euro bei Beantragung bei einer örtlich unzuständigen Vertretung) |
Personalausweis über 24 Jahren | 67,00 Euro (80,00 Euro bei Beantragung bei einer örtlich unzuständigen Vertretung) |
Expresszuschlag | 32,00 Euro |
Zuschlag 48 Seiten (Reisepass) | 22,00 Euro |
Wohnortänderung Pass/Personalausweis | gebührenfrei |
Kopiebeglaubigung | Bis zu 10 Seiten des gleichen Dokuments: 10 Euro, für darüber hinausgehende Seitenzahlen 1,00 Euro pro Seite wird noch eine zweite, dritte bzw. jede weitere Kopie des gleichen Dokuments beglaubigt, ist immer nur eine Gebühr von 5,00 Euro zu erheben, egal wie viele Seiten |
Unterschriftsbeglaubigung Vollmacht oder Genehmigungserklärung | Abhängig vom Wert des Rechtsgeschäfts, ¼ Wertgebühr, mindestens 20,00 Euro |
Unterschriftsbeglaubigung auf Antrag Ehefähigkeitszeugnis | 20,00 Euro (+ 10,00 Euro für Beglaubigung der Passkopien) |
Namenserklärung | 25,00 Euro |
Unterschriftsbeglaubigung Führungszeugnis | 20,00 Euro |
Beurkundung Vaterschaftsanerkennung / Zustimmungserklärung | gebührenfrei |
Beurkundung Sorgeerklärung | 65,00 Euro (bei Zusatzgebühr Fremdsprache: 98,00 Euro) |
Beurkundung Vaterschaftsanerkennung mit Sorgeerklärung | 65,00 Euro (bei Zusatzgebühr Fremdsprache: 98,00 Euro) |
Lebensbescheinigung | Gebührenfrei (öff.-rechtl. Träger) oder 25,00 Euro (privater Träger) |
Konsularische Bescheinigung | Mindestens 25,00 Euro, abhängig vom Wert des Rechtsgeschäfts |
Umsatzsteuerbescheinigung (Ausfuhr) | 25,00 Euro pro Bescheinigung |
Aufnahme einer eidesstattlichen Versicherung | Abhängig vom Wert des Rechtsgeschäfts, einfacher Wertgebühr, gebührenfrei wenn Teil einer anderen gebührenpflichtigen Handlung (Ausnahme: Erbscheinanträge) |