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Gebühren der Rechts- und Konsularabteilung

Geldscheine und Muenzen mit Gebuehren

Geldscheine und Muenzen mit Gebuehren, © dpa-Zentralbild

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Für die verschiedenen Amtshandlungen, die in der Rechts- und Konsularabteilung vorgenommen werden, werden unterschiedliche Gebühren erhoben.

Für die verschiedenen Amtshandlungen, die in der Rechts- und Konsularabteilung vorgenommen werden, werden unterschiedliche Gebühren erhoben. Alle Gebühren sind ausschließlich in Euro oder mit Kreditkarte zahlbar. Andere Währungen können nicht angenommen werden. Bitte halten Sie den Betrag passend bereit, da nicht immer Wechselgeld zur Verfügung steht.

Zusätzlich zu den Gebühren können in manchen Fällen Auslagen erhoben werden, beispielsweise für die Fertigung von Kopien oder für Übersendung von Dokumenten per Post oder Fax.

Antragsteller, die nicht im Amtsbezirk der Vertretung, bei der sie einen Pass oder Personalausweis beantragen, wohnen, müssen einen Unzuständigkeitszuschlag zahlen. In der Tabelle sind die entsprechenden Gebühren in Klammern angegeben.

Das bedeutet, wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, aber bei einer deutschen Auslandsvertretung in der Türkei einen neuen Reisepass beantragen, müssen Sie eine höhere Gebühr zahlen. Gleiches gilt, wenn Sie beispielsweise im Irak wohnen und bei einer deutschen Auslandsvertretung in der Türkei einen neuen Reisepass beantragen.

Ausgenommen sind Reiseausweise zur Rückkehr nach Deutschland.


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