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Zoll
Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung
Sie wollen nach Deutschland einreisen und Barmittel, Haustiere mitnehmen? Oder haben Sie noch andere Fragen zum Thema Zoll, dann können Sie sich hier und auf den weiterführenden Seiten informieren bevor Sie die Reise starten.
Anzeigepflicht für Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel
Jede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in ein solches Land ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden. Die Kontrolleinheiten des Zolls kontrollieren an den Grenzen und im Landesinneren die Einhaltung der Anmeldepflicht. Bei Nicht- oder Falschanmeldung der mitgeführten Barmittel droht eine empfindliche Geldbuße.
Jede Person, die mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise auf Befragen des Kontrollbeamten oder der Kontrollbeamtin mündlich anzeigen. Bei Nicht- oder Falschanzeige des mitgeführten Bargelds und der gleichgestellten Zahlungsmittel droht eine empfindliche Geldbuße.
Mehr dazu erfahren Sie auf der in deutscher, englischer, französischer und arabischer Sprache auf der Seite des Auswärtigen Amtes: Konsularinfo-Zoll
Reisen/Umziehen mit Haustieren
Wenn Sie Ihr Haustier aus der Türkei nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land mitnehmen möchten, weil Sie dorthin verreisen oder umziehen, müssen Sie die Vorschriften der EU zur Einfuhr- und Durchfuhr von Haustieren beachten.
Falls Sie mit dem Tier fliegen, kontaktieren Sie bitte auch Ihre Fluggesellschaft, um zu erfahren, welche Bestimmungen für den Transport von Haustieren es dort gibt (z.B. ob die Mitnahme in der Kabine, oder nur im Frachtraum möglich ist).
Für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus Nicht-EU-Ländern (sog. Drittländer) gelten die Regelungen der Europäischen Verordnung [EG] Nr. 998/2003. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU. Pro Person können höchstens fünf dieser Heimtiere mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln.
In einigen EU-Mitgliedstaaten, beispielsweise in Irland, Malta, Finnland und im Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokken-Behandlung (Bandwürmer). Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung des betreffenden Landes über die einzelnen Vorschriften.
Insbesondere muss
- jedes Tier durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip (dieser ist seit 3. Juli 2011 für neu gekennzeichnete Tiere verpflichtend) gekennzeichnet sein und
- in einem Begleitdokument der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit nach WHO-Norm). Die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers. Fragen Sie hierzu gegebenenfalls Ihren Tierarzt. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein.
Die Türkei zählt zu den Herkunftsländern in denen die Tollwutsituation und ihre Überwachung unklar oder bedenklich sind. Deswegen müssen Haustiere, die aus der Türkei eingeführt werden, vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein.
Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise erfolgen. Die Blutentnahme muss ein autorisierter Tierarzt vornehmen. Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den folgenden Seiten:
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Bei Fragen zur Einfuhr von Haustieren in die Türkei wenden Sie sich bitte an die zuständige türkische Auslandsvertretung: Türkisches Außenministerium
Artenschutz und Schutz von Kulturgütern in der Türkei
Die Türkei ist ein Land, das außerordentlich reich ist an Natur- und Kulturschätzen. Abwechslungsreiche Landschaften bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten eine Heimat und in nahezu allen Landesteilen gewähren archäologische Ausgrabungsstätten und Museen Einblicke in das Leben früher Hochkulturen und in die vielfältige und abwechslungsreiche Kulturgeschichte des Landes. Damit diese Schätze auch für kommende Generationen erhalten werden können, ist es notwendig, sie durch Gesetze und Kontrollen zu schützen.
Als Reisende können auch Sie zum Artenschutz und zum Erhalt von Kulturgütern beitragen. Bitte beachten Sie auch, dass Verstöße gegen Vorschriften und Verbote in diesem Bereich empfindliche rechtliche Konsequenzen haben können. Türkische Behörden verstehen keinen Spaß und zeigen sich selten nachsichtig, wenn es um den Schutz von archäologischen Fundstücken oder seltenen Tier- und Pflanzenarten geht! Wer beim unerlaubten Sammeln von tierischen oder pflanzlichen Proben, mit einer antiken Münze im Handgepäck oder beim Beschädigen einer Ausgrabungsstätte erwischt wird, muss mindestens mit Festnahme durch die Polizei, einer Einreisesperre in die Türkei und einer Geldstrafe rechnen.
Bitte beachten Sie daher die folgenden Hinweise:
- Verhalten Sie sich beim Besuch von Ausgrabungsstätten, (Freiluft)Museen und kulturellen Stätten respektvoll. Beachten Sie Warnschilder und Hinweistafeln. Klettern Sie insbesondere nicht auf Mauern und Steine. Beschädigen Sie keine Ausstellungsstücke, schreiben Sie nicht auf Wände und ritzen Sie nichts ein
- Nehmen Sie nichts mit, was nicht Ihnen gehört. Insbesondere keine Steine, Fossilien, Tonscherben oder Münzen. Auch was in Ihren Augen nur wie ein normaler Stein aussieht, kann ein Fundstück sein. Kaufen Sie keine Souvenirs aus zweifelhafter Quelle und lassen Sie sich beim Kauf einer Nachbildung immer einen schriftlichen Nachweis darüber geben, dass es sich um eine Nachbildung handelt, damit Sie diesen bei Bedarf vorzeigen können.
- Entnehmen Sie keine tierischen oder pflanzlichen Proben ohne vorher bei der zuständigen türkischen Stelle eine Genehmigung einzuholen, insbesondere dann, wenn es sich um eine geschützte Tier- oder Pflanzenart handelt. Dazu gehören das Sammeln von lebenden Tieren und Pflanzen, Eiern, Muscheln, Samen, Knollen oder Zwiebeln und Pflanzenteilen, der Erwerb von Pelzen, Elfenbein und anderen tierischen Produkten ungeklärter Herkunft, sowie Jagd, Fischfang und das Fangen von Insekten. Falls Sie vorhaben, wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen, und zu diesem Zweck Tier- oder Pflanzenproben entnehmen möchten, informieren Sie sich bitte unbedingt vorab bei der zuständigen türkischen Auslandsvertretung über die dafür notwendigen Genehmigungen.
- Neben artgeschützten Tieren dürfen auch einige andere Tiere nicht, oder nur mit einer speziellen Genehmigung aus der Türkei ausgeführt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Deutschen Botschaft Ankara gilt das beispielsweise für reinrassige Anatolische Hütehunde (Kangal) und Türkische Angorakatzen.
- Vorsicht auch beim Kauf von Antiquitäten: Gehen Sie sicher, dass der Händler die Stücke, die er Ihnen verkauft legal erworben hat und führen Sie Nachweise über den Kauf bei sich, die Sie bei Bedarf vorzeigen können.
Bitte beachten Sie bitte auch den Flyer zum illegalen Kulturguthandel des Auswärtigen Amtes.
Vorsicht vor exotischen Souvenirs!
Bitte beachten Sie beim Einkauf von Mitbringsel die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommen!
Viele Tier- und Pflanzenarten sind weltweit als Folge von Handelsinteressen in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Um dieser Gefährdung zu begegnen, wurde 1973 das „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ (WA; engl. CITES) geschlossen.
Nicht wenige Reisende erleben bei ihrer Rückkehr oder Einreise nach Deutschland eine böse Überraschung, wenn z.B. getrocknete oder lebende Pflanzen, Blumenzwiebeln, Muscheln oder Produkte aus Elfenbein, Reptilien, Leder- bzw. Pelzwaren o.ä. vom Zoll beschlagnahmt oder gar Strafverfahren aufgenommen werden.
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt auf folgenden Seiten, welche Mitbringsel Sie problemlos aus der Türkei aus- und in Deutschland einführen können.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie weitere Informationen: