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Leben und Arbeiten in der Türkei

Frau mit Koffer auf Globus

Frau mit Koffer auf Globus, © colourbox

Artikel

Immer mehr Deutsche lassen sich in der Türkei nieder, um dort zu arbeiten oder auch ihren Ruhestand zu verbringen.

Allgemein

Nützliche Informationen für Auswanderer in die Türkei finden Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes.

Aufenthaltsrecht

Deutsche Staatsangehörige können sich in der Türkei bis zu 90 Tagen visumfrei aufhalten. Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, so sollte vor der Einreise bei den zuständigen türkischen Auslandsvertretungen in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Antragsverfahren

Erst- und Verlängerungsanträge zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis können online gestellt werden. Das Onlineportal der Generaldirektion für Migration finden Sie hier: Onlineportal GGMM

Arten der Aufenthaltserlaubnis

Die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis richten sich nach der Art der begehrten Aufenthaltserlaubnis. Je nach Aufenthaltszweck kann eine Kurzzeit-, Familien-, Studien- oder Langzeit-Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Der Gültigkeitszeitraum der Aufenthaltserlaubnis kann je nach Art der Aufenthaltserlaubnis variieren. Detaillierte Informationen können Sie dem türkischen Gesetz für Ausländer und internationalem Schutz (Gesetz Nr. 6458) entnehmen.

Ausländeridentitätsnummer
Ausländer, die eine mindestens 6-monatige Aufenthaltsgenehmigung („İkamet Tezkeresi“) sind, erhalten eine Ausländeridentitätsnummer („Yabancı Kimlik Numarası“).

Die aktivierte Ausländeridentitätsnummer ist wichtig, um Dienstleistungen von Behörden, privaten Institutionen oder Krankenhäusern in Anspruch zu nehmen.

Um die ihnen zugewiesene Identifikationsnummer zu ermitteln, können Sie das Onlineüberprüfungssystem der Generaldirektion für Staatsangehörigkeits– und Personenstandsangelegenheiten unter folgendem Link nutzen: Ausländeridentitätsnummer

Rechtliche Grundlagen einer Arbeitserlaubnis
Aus dem türkischen Arbeitserlaubnisgesetz für Ausländer (Gesetz Nr. 4817) ergibt sich, dass ausländische Staatsbürger, die erstmalig eine Arbeitserlaubnis beantragen, den Antrag auf Arbeitserlaubnis bei den türkischen Generalkonsulaten in Deutschland stellen müssen. Ausländer, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen, oder deren Arbeitgeber, können den Antrag auf Arbeitserlaubnis auch in der Türkei beim Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit („Çalışma ve Sosyal Güvenlik Bakanlığı“) stellen.

Arbeitserlaubnis legitimiert den Aufenthalt
Der Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis oder die Befreiung von ihr legitimiert zugleich den Aufenthalt in der Türkei. Ein gesonderter Antrag auf Aufenthaltserlaubnis erübrigt sich dann.

Berufszugang/Erwerbsbeschränkungen
Die Ausübung bestimmter Berufe wie z.B. dem des Rechtsanwaltes, Notars, Apothekers, Richters ist weiterhin auf die türkischen Staatsbürger beschränkt. Dagegen können ausländische Ärzte und Krankenschwestern seit Ende 2011 in Privatkliniken ihre medizinische Tätigkeit ausüben. Für Berufe im Ingenieurs-, Architekten- und Tourismuswesen sind Sonderbestimmungen vorgesehen. Für die Anstellung als Beamter ist die türkische Staatsangehörigkeit erforderlich. Für Inhaber einer „Mavi-Kart“ gelten Ausnahmen. Lesen Sie hierzu bitte unter dem Stichpunkt „Aufenthaltsrecht“ weiter.

Gesetzliche Krankenversicherung

Deutsche Krankenversicherung

Leistungen aus dem Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei werden nur in staatlichen Krankenhäusern erbracht.

Bitte bedenken Sie deswegen, dass durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Krankheitskosten bei einem Auslandsaufenthalt abgedeckt sind. Daher ist der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung ratsam.

Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie einen Online-Ratgeber zur Krankenversicherung und dem im Ausland geltenden Versicherungsschutz: Online-Ratgeber

Türkische Krankenversicherung
In der Türkei besteht die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Auch Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend in der Türkei aufhalten, können bzw. müssen in bestimmten Fällen der türkischen gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Hier der Online-Ratgeber der türkischen Migrationsbehörde zum Herunterladen: Türkiye'de Sağlık Sistemi

Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, wird keine Gewähr übernommen.

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