Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Führungszeugnis
Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Deutsches Führungszeugnis
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) erteilt.
Hat die betroffene Person einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Ist die betroffene Person geschäftsunfähig, so ist nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt.
Der schriftliche Antrag ist vom Antragsteller an folgende Adresse zu senden:
Bundesamt für Justiz
Sachgebiet IV 21 / IR
53094 Bonn
Die Antrag stellende Person hat ihre Identität und, wenn sie als gesetzlicher Vertreter handelt, ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Die betroffene Person und ihr gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch eine bevollmächtigte Person, auch nicht durch einen Rechtsanwalt, vertreten lassen. Der Antrag muss die vollständigen Personendaten der betroffenen Person enthalten und von ihr persönlich unterschrieben sein. Daneben ist die Anschrift für die Versendung des Führungszeugnisses anzugeben.
Die Personendaten und die Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein. Eine solche amtliche Bestätigung kann durch eine deutsche Auslandsvertretung in der Türkei oder durch eine ausländische Behörde oder einen Notar erteilt werden. Für eine Vorsprache bei den Auslandsvertretungen buchen Sie bitte hier einen Termin: Terminbuchung
Führungszeugnis aus der Türkei
Sie können auch als Ausländer ein türkisches Führungszeugnis (Adli Sicil Kaydı) erhalten. Dieses wird von der Oberstaatsanwaltschaft (Cumhuriyet Başsavcılığı) im Gerichtsgebäude der jeweiligen Provinzhauptstadt (Adliye Sarayı) ausgestellt.
Weitere Informationen, sowie das aktuelle Antragsformular finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizamtes
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der deutschen Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.