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Adressenermittlung

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Aufenthaltsermittlung, © colourbox.de

Artikel

Aufenthaltsermittlung in der Türkei

1. Landesweite Adressdatenbank

Die Türkei führt eine landesweite elektronische Datenbank für Adressen. Rechtliche Grundlage hierfür ist das türkische Personenstandsgesetz Nr. 5490 vom 25.04.2006 (siehe türkisches Gesetzblatt „Resmi Gazete“ Nr. 26153 vom 29.04.2006). Neben türkischen Staatsangehörigen werden in diesem Register auch Ausländer, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens 6 Monaten in der Türkei aufhalten, geführt.

Diese Datenbank verwaltet die Generaldirektion für Personenstands- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, die dem Innenministerium nachgeordnet ist.

Zugriff auf die Personen- und Adressdaten haben türkische Behörden und die Betroffenen selbst oder deren Ehepartner und Erziehungsberechtigte, Vormunde, Verwandte in ab- oder aufsteigender Linie oder Vertreter dieser Personen, die eine Vollmacht vorlegen. Auskunftssuchende, die in der Türkei leben, können sich an ein Personenstandsamt (= Nüfus Müdürlüğü) in ihrer Nähe wenden. Für in Deutschland Lebende sind die türkischen Auslandsvertretungen zuständig.

2. Rechtsanwalt

Adressermittlungen sind auch über einen bevollmächtigten türkischen Rechtsanwalt möglich. Die Rechtsanwaltslisten der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie hier: Rechtsanwaltslisten.

3. Ermittlung über die deutschen Auslandsvertretungen

Gem. Art. 8 türkisches Personenstandsgesetz (Gesetz Nr. 5490 vom 25.04.2006) werden Ausländer, die für mindestens 6 Monate eine Aufenthaltsgenehmigung für die Türkei besitzen, unter anderem mit ihrer Adresse ins Ausländerregister eingetragen. Adressermittlungen hinsichtlich deutscher Staatsangehöriger können, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird, durch die Auslandsvertretung über das türkische Außenministerium erfolgen. Mindestangaben bezüglich des deutschen Staatsangehörigen sind dabei:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Vorname des Vaters
  • Vorname der Mutter

Falls möglich, teilen Sie uns bitte auch Nummer, Ort und Datum des letzten ausgestellten Reisepasses, den Geburtsort und die letzte bekannte Anschrift in der Türkei mit.

Adressermittlungen hinsichtlich türkischer Staatsangehöriger können aufgrund der geltenden türkischen Gesetze nicht von den deutschen Auslandsvertretungen durchgeführt werden. Derartige Anfragen werden von den türkischen Behörden stets unter Verweis auf den Datenschutz abgelehnt. Dies gilt auch für deutsch-türkische Doppelstaater.

Aufenthaltsermittlung in Deutschland

1. Türkische Auslandsvertretungen in Deutschland

Um die Adressen türkischer Staatsangehöriger, die in Deutschland leben, zu ermitteln, können Sie sich an die türkischen Auslandsvertretungen in Deutschland wenden. Deren Adressen finden Sie auf der Homepage der türkischen Botschaft in Berlin: Türkische Botschaft in Berlin

Erfahrungsgemäß beantworten die türkischen Konsulate solche Anfragen aber nur zögerlich und häufig ablehnend.

2. Telefonbuch der Deutschen Telekom

Weiterhin können Sie versuchen, die Adresse und Telefonnummer von türkischen oder von deutschen Staatsangehörigen über Telefonbücher oder Online-Telefonverzeichnisse zu ermitteln. In der Regel benötigen Sie hierfür mindestens den vollständigen Namen und den Wohnort der gesuchten Person.

Telefonbuch der Deutschen Telekom

3. Einwohnermeldeamt

Falls Ihnen der letzte Wohnort der gesuchten Person bekannt ist, können Sie sich auch an das für diesen Wohnort zuständige Einwohnermeldeamt wenden und dort einen Antrag auf Aufenthaltsermittlung stellen. Die Adresse des Einwohnermeldeamtes können Sie über eine Internetsuchmaschine herausfinden.

4. Anschriftenprüfung über die Deutsche Post AG und über weitere private Anbieter

Ein weiterer Weg ist die Anschriftenprüfung über die Deutsche Post AG. Wenn Sie bei einer Internetsuchmaschine den Suchbegriff „Anschriftenprüfung“ eingeben, dann finden Sie eine Vielzahl von privaten Anbietern. Die deutschen Auslandsvertretungen können für die Anschriftenprüfung der Deutschen Post AG und deutscher privater Adressermittler keine Gewähr übernehmen.

Deutsche Post AG-Anschriftenprüfung

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