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Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten

Scheinwerfer eines grünen Autos

Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox

Artikel

Wir wollen Ihnen auf dieser Seite grundsätzliche Informationen Rund um das Auto vermitteln.

Allgemeine Hinweise

Immer mitzuführen sind der Pass, ggf. Aufenthaltserlaubnis, Führerschein, Kraftfahrzeugschein und die Grüne Versicherungskarte.

Die Grüne Karte dient als Versicherungsnachweis und erleichtert bei einem Unfall die Abwicklung. Auf der Versicherungskarte ist angegeben, für welche Länder Versicherungsschutz für Ihren PKW besteht. Prüfen Sie, ob Ihr Reiseland Türkei dort freigegeben ist, und ob auch der asiatische Teil mitversichert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, nehmen Sie vor Ihrer Reise in die Türkei bitte Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

Deutsche Führerscheine im Ausland

Deutsche Staatsangehörige können den deutschen Führerschein in der Türkei - gerechnet vom Einreisedatum an - höchstens sechs Monate weiterbenutzen. Nach Ablauf der sechs Monate müssen Sie den Führerschein in einen türkischen Führerschein umtauschen.

Was tun bei Verlust des deutschen Führerscheins?

Wurde Ihnen Ihr Führerschein gestohlen, sollten Sie dies unverzüglich bei der türkischen Polizei anzeigen. Die Diebstahlsanzeige ist für die Rückfahrt notwendig, um bei Kontrollen eventuelle Missverständnisse auszuräumen und Bußgelder zu vermeiden. Für die Neuausstellung eines Führerscheins ist allein die Führerscheinstelle der Gemeinde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Sind Sie aber nicht mehr in Deutschland oder im EU/EWR-Raum* gemeldet, so ist die Führerscheinstelle der Gemeinde des letzten innerdeutschen Wohnsitzes für die Neuausstellung eines Führerscheins zuständig.

*EWR-Raum beinhaltet die EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Einreiseformalitäten

Beim Grenzübertritt in die Türkei ist darauf zu achten, dass Ihr Reisepass mit dem türkischen Einreisestempel und einem Vermerk über das mitgeführte Kraftfahrzeug versehen wird.

Achten Sie bitte sorgfältig auf Ihren Pass. Merken Sie sich Ort und Tag des Grenzübertritts. Im Falle des Verlustes von Pass oder Kfz ist mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise zu rechnen.

Einreise mit Kraftfahrzeug

Sie können sich als deutscher Staatsbürger in der Türkei ohne Aufenthaltstitel höchstens 90 Tage aufhalten. Diese Frist gilt auch für ihr Auto, das sie vorübergehend eingeführt haben. Wenn Sie in Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind, dann gilt die in der sog. „İkamet Tezkeresi“ eigetragene Frist. Dabei ist zu beachten, dass die maximale Frist 730 Tage nicht überschreiten darf.

Benennen Sie auf jeden Fall einen großzügigen Zeitraum und fragen Sie nach, bis wann Sie das Fahrzeug spätestens wieder ausgeführt haben müssen. Laut Auskunft des Zolls wird auch der Tag der spätesten Ausfuhr vermerkt. Sollten Sie das Fahrzeug bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeführt haben, drohen empfindliche Zollabgaben (oft höher als der Wert des Fahrzeugs) und ein Strafverfahren.

Nähere Informationen können in den FAQ des türkischen Handelsministeriums und der Generaldirektion des Zolls nachgelesen werden.

Englisch: FAQ-Einreise mit Kraftfahrzeug

Türkisch: SSS-Yolcu Beraberi Taşıtlar

Ausreise ohne Kraftfahrzeug

Die Ihnen zugerechnete Frist für ihr Fahrzeug zählt grundsätzlich auch, wenn Sie die Türkei ohne Ihren PKW vorübergehend verlassen und den Wagen unterstellen. Vor Unterstellung bei Dritten müssen Sie beim zuständigen Zollamt (Gümrük) Ihres Urlaubsortes vorsprechen und das Formular „EK 7“ ausfüllen. Alternativ können Sie das Fahrzeug auch beim Zollamt gegen Gebühr parken.

Ausreise ohne Kraftfahrzeug

Die Ihnen zugerechnete Frist für ihr Fahrzeug zählt grundsätzlich auch, wenn Sie die Türkei ohne Ihren PKW vorübergehend verlassen und den Wagen unterstellen. Vor Unterstellung bei Dritten müssen Sie beim zuständigen Zollamt (Gümrük) Ihres Urlaubsortes vorsprechen und das Formular „EK 7“ ausfüllen. Alternativ können Sie das Fahrzeug auch beim Zollamt gegen Gebühr parken.

Diebstahl des Kraftfahrzeugs

Der Diebstahl ist je nach Zuständigkeit der Polizei oder Jandarma anzuzeigen. Alternativ kann auch eine Strafanzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Diese händigen Ihnen ein Diebstahlprotokoll aus. Mit diesen Dokumenten sowie Ihrem Reisepass ist das Zollamt aufzusuchen, damit der Wagen aus dem Reisepass ausgetragen werden kann.

Kraftfahrzeugzulassung

Für bestimmte Gruppen gibt es die Möglichkeit, ein im Ausland zugelassenes Privatfahrzeug befristet in die Türkei einzuführen. Das Verfahren hierzu nennt sich in der Türkei „YTGGK“ auch „Mavi Karne“ genannt bzw. „YTGGF“, das das dazugehörige Formular bezeichnet. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie vom türkischen Turing und Automobilclub: Turing (T.T.O.K)

„MA-MZ“ Kennzeichen

Das sind türkische Autokennzeichen für Ausländer, die die Generalsicherheitsdirektion – Innenministerium für befristet eingeführte Kraftfahrzeuge im Rahmen des „YTGG“ oder „YTGGF“ vergibt.

Folgende Personen können solch ein Kennzeichen erhalten:

  • ausländische Rentner
  • Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis besitzen
  • ausländische Studenten und Lehrkräfte der Universität
  • ehemalige türkische Staatsangehörige mit Mavi Kart (keine Doppelstaater)

Die notwendigen Zoll- und Polizeigebühren erfragen Sie bitte tagesaktuell bei den zuständigen Behörden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim türkischen Automobilclub: Turing (T.T.O.K.)

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Wenn die Schwierigkeit des Falles und/oder die Höhe des Schadens oder eine erkennbare Obstruktion des Unfallgegners einen Prozess erwarten lassen, so sollten Sie umgehend einen türkischen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit betraut werden. Eine Liste deutschsprachiger Anwälte für den jeweiligen Amtsbezirk halten die deutschen Auslandsvertretungen bereit: Anwaltsliste

Verbleib totalbeschädigter Kraftfahrzeuge

Ist ihr Kraftfahrzeug so beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit ist und die Kosten einer Reparatur den Wert übersteigen würden, so müssen Sie das Fahrzeug der nächsten Zollstelle oder Verwaltungsstelle der Monopolverwaltung übergeben. Dabei ist eine Verzichterklärung auf alle Ansprüche abzugeben.


Weitere Informationen

Haben Sie Fragen zum Thema Führerschein in der Türkei? Bitte folgen Sie dem nachfolgenden Link, der auf die offizielle Seite der türkischen Zollverwaltung führt. Dort finden Sie die Häufig gestellten Fragen ( SSS - Sıkça Sorulan Sorular)in Türkisch.

Behörde für Führerschein auf Türkisch

Haben Sie Fragen zum Thema der Einreise mit dem PKW in der Türkei? Bitte folgen Sie dem nachfolgenden Link, der auf die offizielle Seite der türkischen Zollverwaltung führt. Sie können die Informationen in Türkisch einsehen.

Einreise mit KFZ auf Türkisch

Haben Sie Fragen zum Thema Zoll in der Türkei? Bitte folgen Sie dem nachfolgenden Link, der auf die offizielle Seite der türkischen Zollverwaltung führt. Sie können die Informationen in Englisch einsehen.

FAQ Türkische Zollbestimmungen (eng)

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