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Wichtige Information: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

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Wichtiger Hinweis

Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus bis einschließlich 23. Juli 2027 nicht gewährt. Ziel des Gesetzes ist es, die Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland zu entlasten.

Rechtzeitig vor dem Ablauf der oben genannten Aussetzungsfrist soll geprüft werden, ob eine weitere Verlängerung der Aussetzung notwendig und möglich ist. Soweit keine Verlängerung oder anderweitige Gesetzesänderung erfolgt, tritt die vor der Aussetzung geltende Rechtslage automatisch wieder in Kraft.

Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen im Zusammenhang mit der Neuregelung:

Registrierungen auf der Warteliste sowie bereits gestellte Anträge bleiben in dem Verfahrensstand, der zum Zeitpunkt der Aussetzung erreicht worden ist. Die Bearbeitung wird nach Ende der Aussetzung – vorbehaltlich etwaiger Gesetzesänderungen – wieder aufgenommen. Dazu ist kein Tätigwerden der antragstellenden Personen erforderlich.

Während des Aussetzungszeitraums sind keine neuen Registrierungen auf der Warteliste sowie keine Anträge nach § 36a AufenthG möglich.

Nach der neuen Gesetzeslage bleiben §§ 22 und 23 AufenthG unberührt. Über diese (Ausnahme-)Vorschriften bleibt es möglich, Härtefälle geltend zu machen. Dabei sind vor allem völkerrechtliche und dringende humanitäre Gründe i.S.d. § 22 S. 1 AufenthG bedeutsam, bei denen es maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.

Bei der Bearbeitung von Härtefallanzeigen unterstützt die Internationale Organisation für Migration (IOM) im Rahmen des seit Jahren erfolgreich etablierten Familienunterstützungs-programms (Family Assistance Programme – FAP). Härtefallanzeigen sind mit der Begründung, warum es sich um einen singulären Einzelfall handelt, ausschließlich per E-Mail ab dem 26.07.2025 zu richten an: info.fap.hardship@iom.int.

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