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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Diplom vor grosser Zahl an Dollarscheinen | diploma in front of lots of dollar bills, © picture alliance / blickwinkel/M
Seit dem 1. April 2012 sind die Möglichkeiten zur Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen erheblich besser geworden.
Das sogenannte „Anerkennungsgesetz“ des Bundes schafft für viele Berufe einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation mit der entsprechenden deutschen Referenzausbildung. Der Anspruch gilt unabhängig vom Herkunftsland und vom Aufenthaltsstatus und damit auch für Fachkräfte im Ausland, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen wollen.
Ausführliche Informationen zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in Deutschland – teilweise auch in Türkischer Sprache – erhalten Sie auf folgender Webseite:
Weitere Informationen für ausländische Fachkräfte mit Interesse an einer beruflichen Tätigkeit in Deutschland erhalten Sie auch unter: