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Ressortvereinbarung über jugendpolitische Zusammenarbeit

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Die gemeinsame Ressortvereinbarung über jugendpolitische Zusammenarbeit wurde am 18. April 1994 zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Generaldirektorat für Jugend und Sport unterzeichnet.

Die gemeinsame Ressortvereinbarung über jugendpolitische Zusammenarbeit wurde am 18. April 1994 zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Generaldirektorat für Jugend und Sport unterzeichnet. Sie bildet die gültige Grundlage für die jugendpolitische Zusammenarbeit beider Länder. Das Abkommen sieht eine umfangreiche jugendpolitische Zusammenarbeit sowie den Jugendaustausch in allen Bereichen vor. In regelmäßig stattfindenen Fachausschüssen wird über die weitere Gestaltung des deutsch-türkischen Austausches verhandelt. (BMFSFJ)

Für das BMFSFJ koordiniert die Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. Angelegenheiten der Jugendarbeit auf dem Gebiet der internationalen Jugendpolitik. (IJAB)


Der türkische Partner der Ressortvereinbarung

Der türkische Partner ist das Ministerium für Jugend und Sport.


Der deutsch-türkische Jugendaustausch beinhaltet neben dem klassischen Jugendaustausch auch Fachkräfteaustauschmaßnahmen. Fachkräfte sind dabei nicht nur diejenigen, die Jugendaustausch organisieren und leiten, sondern in erster Linie Experten der Jugendarbeit (z.B. Sozialarbeiter, Trainer etc.).

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