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Bilaterale Abkommen im Kulturbereich

Symbolfoto Globalisierung

Zwei Politiker reichen sich auf einem Globus die H�nde., © picture alliance / Klaus Ohlensc

Artikel

Die vertragliche Grundlage der deutsch-türkischen Kulturbeziehungen bildet das Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei vom 8. Mai 1957.

Das Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei vom 8. Mai 1957 sieht regelmäßige Treffen eines Ständigen Gemischten Deutsch-Türkischen Kulturausschusses vor. Das letzte Treffen fand vom 27. - 28. November 2014 in Ankara statt.

Das Zusatzabkommen zum Kulturabkommen wurde am 26. Mai 1986 unterschrieben und regelt insbesondere den Status der an den türkischen Schulen tätigen deutschen Lehrer in Übereinstimmung mit Artikel 18 Absatz 1 des Kulturabkommens vom 8. Mai 1957.

In regelmäßigen Abständen kommt eine „gemischte deutsch-türkische Expertenkommission für den Unterricht türkischer Schülerinnen und Schüler in der Bundesrepublik Deutschland“ zusammen. Am Ende jeder Tagung unterzeichnen beide Seiten ein Kommuniqué über die jeweilige Tagung. Die letzte Tagung fand vom 25.-27.02.2014 in Ankara statt.

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