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Mitteilung zu einer „Corona-Sonderzahlung“ für NS-Verfolgte, die nicht jüdischer Abstammung sind

05.05.2021 - Artikel

Haben Sie selbst als NS-Verfolgte/NS-Verfolgter ohne jüdische Abstammung in der Vergangenheit eine einmalige Zahlung aus dem Wiedergutmachungsdispositionsfonds („WDF“) erhalten? Oder möchten Sie eine solche Person über ihre Rechte informieren? Dann lesen Sie bitte weiter!

Eine neue Richtlinie sieht für NS-Verfolgte, die bereits eine Einmalleistung aus dem WDF erhalten haben, eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von jeweils 1.200€ für 2021 und 2022 vor. Die Corona-Sonderzahlung muss per Brief beim Bundesfinanzministerium in Deutschland beantragt werden.

Einzelheiten zum Antrag und zur Berechtigung finden Sie hier: Erläuterungen ohne AKG, Lebensbescheinigung – Ausland.pdf, Bankverbindung.pdf und Bekanntmachungsfassung RL.pdf


Bei weiteren Fragen zum Thema wenden sie sich bitte an Ihre deutsche Auslandsvertretung. hier Kontaktformular der Deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei


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