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Inklusion in Deutschland

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Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) sowie das Zusatzprotokoll am 30. März 2007 unterzeichnet und am 24. Februar 2009 ratifiziert. Damit wurden wichtige Weichen für eine inklusive Gesellschaft gestellt. Die Bundesregierung befasst sich aktiv und intensiv mit der nationalen Umsetzung der Konvention.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen, Chancengleichheit in der Bildung und in der Arbeitswelt herzustellen und allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit auf einen selbst bestimmten Platz in einer barrierefreien Gesellschaft zu geben.

Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist der auf zehn Jahre angelegte Nationale Aktionsplan der Bundesregierung von 2011, der ein breites Spektrum an Handlungsfeldern umfasst und auch einen konkreten Maßnahmenkatalog beinhaltet. Mehrere Bundesministerien, darunter das Auswärtige Amt, die meisten Bundesländer sowie einige Landkreise, Kommunen und Städte haben bereits eigene Aktionspläne aufgestellt. Ergänzt werden diese durch Maßnahmenpläne von Unternehmen und Institutionen wie Universitäten oder Verbände.

Die Aktions- und Maßnahmenpläne sind wiederum Grundlage für diverse Projekte, Kampagnen und Initiativen, die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Alltag voranbringen sollen, beispielsweise die Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung oder das Projekt „Barrierefreie Wahlen“.
Vor dem Hintergrund der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eigens einen LINK eingerichtet, auf dem sich nähere Informationen zum Bundesteilhabegesetz sowie zu entsprechenden Aktionsplänen und Projekten finden.


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