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Staatsangehörigkeitsnachweis

Danger Warnzeichen auf weißem Hintergrund, © Colourbox
Die konsularische Bescheinigungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten werden nicht mehr ausgestellt.
Die bisher gängige Verwaltungspraxis des Deutschen Konsulates Antalya, konsularische Bescheinigungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten auszustellen, wird zum Ende des Jahres eingestellt. Künftig kann die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelsfrei nur durch Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises nachgewiesen werden.