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EU-Erweiterung: Türkei

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Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei gehen auf das Jahr 1963 zurück. Mit der Unterzeichnung des sogenannten „Abkommens von Ankara“ war die Türkei nach Griechenland der zweite Staat, mit dem die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ein ...

Wichtige Stationen der Beziehungen zwischen EU und Türkei

Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei gehen auf das Jahr 1963 zurück. Mit der Unterzeichnung des sogenannten „Abkommens von Ankara“ war die Türkei nach Griechenland der zweite Staat, mit dem die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ein Assozierungsabkommen schloss. Über die wirtschaftliche Verbindung hinaus, welche 1995 in der Errichtung einer Zollunion mündete, bot das Abkommen der Türkei in Artikel 28 bereits eine erste Beitrittsperspektive: „Sobald das Funktionieren des Abkommens es in Aussicht zu nehmen gestattet, dass die Türkei die Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Gründung der Gemeinschaft [EWG] vollständig übernimmt, werden die Vertragsparteien die Möglichkeit eines Beitritts der Türkei zur Gemeinschaft prüfen.“

Beginn der Beitrittsgespräche EU - Türkei
Beginn der Beitrittsgespräche EU - Türkei© EPA

Nach dem offiziellen Beitrittsgesuch der Türkei im Jahr 1987 verlieh der Europäische Rat von Helsinki der Türkei im Jahr 1999 den Status eines Beitrittskandidaten. Nachdem der Europäische Rat im Dezember 2004 feststellte, „dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen […] hinreichend erfüllt“, konnten die Beitrittsverhandlungen am 3. Oktober 2005 eröffnet werden.




Beitrittsverhandlungen: Verlauf und Herausforderungen

In den Beitrittsverhandlungen wird die vollständige Übernahme des rechtlichen Besitzstandes der EU, des sogenannten „acquis communautaire“, ausgehandelt. Im Falle der Türkei beinhaltet der Verhandlungsrahmen eine „Einbeziehungsklausel“, die eine weitgehende Verankerung der Türkei in Europäischen Strukturen für den Fall vorsieht, dass sie langfristig nicht in der Lage ist, den Verpflichtungen einer EU-Vollmitgliedschaft vollständig nachzukommen.

Von insgesamt 35 Verhandlungskapiteln konnte bislang nur das Kapitel „Wissenschaft und Forschung“ vorläufig geschlossen werden. Weitere 12 Kapitel wurden seit 2005 geöffnet, zuletzt das Kapitel „Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenpolitik“ im Juni 2010.

Der Beitritt zahlreicher mittel-osteuropäischer Staaten zur Europäischen Union im Jahre 2004 machte ihre Einbeziehung in die Zollunion der Europäischen Union mit der Türkei notwendig. Dafür wurde am 29. Juli 2005 ein Zusatzprotokoll zum Abkommen von Ankara, das sogenannte „Ankara-Protokoll“ unterzeichnet. In einer Erklärung brachte die Türkei zum Ausdruck, dass ihre Nicht-Anerkennung der Republik Zypern fortbestehe und sich die Zollunion nicht auf Zypern beziehe. Die Europäische Union wies diese Interpretation in einer Gegenerklärung zurück und stellte damit die Pflicht zur ausnahmslosen Einbeziehung der Republik Zypern wieder her. Trotzdem versäumt es die Türkei weiterhin, die in der Zollunion geschaffene Warenverkehrsfreiheit in Form eines freien Zugangs zyprischer Schiffe, Flugzeuge und LKW auf türkisches Hoheitsgebiet zu gewährleisten. Der Rat der Europäischen Union hat diese Vertragsverletzung fortgesetzt kritisiert und im Dezember 2006 die teilweise Aussetzung der Beitrittsverhandlungen beschlossen. Bis zur Lösung des Zypernkonfliktes und der nicht-diskriminierenden Umsetzung des Ankara-Protokolls durch die Türkei, bleiben acht Verhandlungskapitel ungeöffnet und können keine Verhandlungskapitel geschlossen werden. Wegen Ausbleibens von Fortschritten bei der Umsetzung des „Ankara-Protokolls“ hat der Rat diesen Beschluss seit 2006 jährlich erneuert.

2008 beschloss der Rat der Europäischen Union eine Beitrittspartnerschaft mit der Republik Türkei, welche dieser Leitlinien für die Beitrittsvorbereitung bietet. Fortschritte in den Verhandlungen werden dabei von den weiteren Reformen und ihre Umsetzung in der Türkei abhängig gemacht. Die türkische Regierung wiederum hat im Dezember 2008 ein neues Nationales Programm zur Umsetzung der Beitrittspartnerschaft verabschiedet, das einen detaillierten Fahrplan zur Anpassung an den EU-Acquis in allen 35 Verhandlungskapiteln enthält. Staatspräsident Gül und Ministerpräsident Erdoğan haben die Entschlossenheit der türkischen Regierung zur Fortsetzung des EU-Beitritts- und Reformprozesses unterstrichen

Während sich die Beitrittsverhandlungen verlangsamt haben, haben die politischen Entwicklungen in der gemeinsamen Nachbarschaft von Europäischer Union und Türkei den Wert einer engeren Abstimmung unterstrichen. In diesem Kontext verfolgt die Europäische Kommission gegenüber der Türkei seit 2012 die vom Rat begrüßte „Positive Agenda“. Neben einer Vertiefung des außenpolitischen Dialogs zwischen der Europäischen Union und der Türkei  sieht diese einen technischen Dialog unterhalb der Schwelle von Kapitelöffnungen und -schließungen vor, welcher seit 2012 in acht Arbeitsgruppen geführt wird.


Unterstützung der Europäischen Union für die Türkei auf dem Weg zum Beitritt

Als Beitrittskandidat erhält die Türkei Mittel aus der Heranführungshilfe IPA (Instrument for Pre-Accession Assistance). Für den Förderzeitraum 2007 bis 2013 sind insgesamt rund 4,9 Milliarden Euro vorgesehen. Die Türkei kann ferner Darlehen der Europäischen Investitionsbank erhalten.

Im Rahmen des IPA profitiert die Türkei von EU-geführten sogenannten „Twinning“-Vorhaben. Sie dienen dem Ziel, die öffentliche Verwaltungskapazität der Beitrittsstaaten mittels des Einsatzes von Langzeitexperten aus öffentlichen Institutionen der Mitgliedstaaten zu stärken. Deutschland ist der dabei mit Abstand am stärksten engagierte Mitgliedstaat. Die Türkei nimmt ferner an zahlreichen Gemeinschaftsprogrammen der Europäischen Union teil und ist der Regionalen Umweltagentur beigetreten.

Mit einem 2006 verabschiedeten Hilfsprogramm in Höhe von 259 Millionen Euro zugunsten der türkisch-zyprischen Gemeinschaft, engagiert sich die EU aktiv für eine Wiedervereinigung Zyperns und damit die Lösung der Zypernfrage als größte Herausforderung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Neben Projekten zur Förderung der Zivilgesellschaft und Infrastruktur Nordzyperns, finanziert die EU im Rahmen des Programms u.a. vertrauensbildende Maßnahmen sowie solche, die den Dialog zwischen der türkisch-zyprischen Gemeinschaft und der EU befördern.


Die Position der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat sich für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei eingesetzt und steht zu ihrer Fortsetzung als ergebnisoffenem Prozess. Als Voraussetzung für einen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung einer strikten Erfüllung der Kopenhagener Kriterien, der vollständigen Umsetzung des Ankara-Protokolls sowie der Gewährleistung der Aufnahmefähigkeit der Union.

Aufgrund der engen politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zur Türkei hat Deutschland ein besonderes Interesse an ihrer Heranführung an die Europäischen Union. Deutschland hat auch ein Interesse an fortgesetzten Reformprozessen in der Türkei, für die die „europäische Perspektive“ des Landes ein wichtiger Motor ist. Die Türkei ist von zentraler Bedeutung für die Stabilität in der europäischen Nachbarschaft und für die energiepolitische Versorgung der Union. Sie spielt ferner eine wichtige Rolle im interkulturellen Dialog zwischen Europa und den Nachbarstaaten im Nahen- und Mittleren Osten sowie in Nordafrika.


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