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Grundsätze der deutschen Menschenrechtspolitik
Deutsche Menschenrechtspolitik folgt einer konkreten Verpflichtung: Menschen vor Verletzungen ihrer Rechte und Grundfreiheiten zu schützen.
Achtung und Ausbau der Menschenrechte

Achtung und Ausbau der Menschenrechte sind ein zentrales Anliegen der Politik der Bundesregierung. In Artikel 1 des Deutschen Grundgesetzes werden die Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt genannt. Es gilt also, nicht nur innerstaatlich, sondern auch international die Würde und Grundfreiheiten aller Menschen zu schützen. In internationalen Beziehungen bemüht sich Deutschland, tragfähige Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Unterdrückung, Willkür und Ausbeutung keine Chance mehr haben.
Prinzipien der deutschen Menschenrechtspolitik
Menschenrechtspolitik ist eine Gesamtaufgabe der deutschen Politik: Es darf weder in der Außen-, noch in der Sicherheitspolitik oder in sonst einem Politikbereich „menschenrechtsfreie Zonen“ geben.
Menschenrechte sind unteilbar. Jeder Mensch besitzt diese Rechte, ohne einen Unterschied nach Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Hautfarbe oder anderen Kriterien zu machen. Bei der weltweiten Durchsetzung der Menschenrechte muss die ganze Bandbreite der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte beachtet werden. Menschenrechtsverletzungen sind nicht nur grausam, sondern gefährden auch internationale Stabilität und Sicherheit und schaden dem wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand der Staaten. Der Schutz und die Förderung aller Menschenrechte hingegen dienen dem Frieden und der Entwicklung und setzen menschliche Kreativität frei.

Deutschland ist Vertragspartner fast aller menschenrechtlichen Abkommen der Vereinten Nationen, ebenso wie aller zentralen europäischen Menschenrechtsnormen. Auch in Deutschland muss der Erhalt der Menschenrechte überwacht und überprüft werden. Nur auf dieser Grundlage kann auch internationale Menschenrechtspolitik glaubwürdig sein. Um in Deutschland für die Umsetzung der Menschenrechtkonventionen zu sorgen und Menschenrechtsbildung zu betreiben, wurde 2001 das Deutsche Institut für Menschenrechte geschaffen.
Für die Deutsche Menschenrechtspolitik nach außen ist in der Bundesregierung der Menschenrechtsbeauftragte Markus Löning zuständig. Zusammen mit den Referaten im Auswärtigen Amt fördert er Menschenrechte z.B. durch Menschenrechtsdialoge und Demarchen, durch öffentliche Stellungnahmen und stille Diplomatie, aber auch durch Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit in einzelnen Regionen.
Menschenrechtspolitik ist kontinuierlich auf den Meinungsaustausch mit der interessierten Öffentlichkeit und Nichtregierungsorganisationen angewiesen. Auf internationaler Ebene können nachhaltige Fortschritte nur auf der Grundlage gegenseitigen Respekts erreicht werden, weshalb stark auf Dialog und Kooperation gesetzt wird, auch in der VN-Charta (Art. 65).
Menschenrechte in Europa

Eine zentrale Rolle für den Schutz der Menschenrechte in Europa nimmt der 1949 gegründete Europarat ein, dem 47 der gegenwärtig 49 Staaten Europas angehören. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dessen Rechtsprechung sich alle Mitgliedstaaten des Europarats unterworfen haben, ist für 800 Mio. Bürger und Bürgerinnen Europas die letzte Hoffnung in Menschenrechtsfragen. Mit dem 1999 eingerichteten Posten des Menschenrechtskommissars verfügt der Europarat über ein weiteres wichtiges Instrument der Überprüfung der Menschenrechtssituation in Europa.
Neben dem Europarat ist die OSZE Impulsgeber im Prozess des Zusammenwachsens eines demokratischen, rechtsstaatlichen und die Menschenrechte schützenden Europas.
Die Bundesregierung hatte 1999 erfolgreich die Ausarbeitung einer EU-Grundrechts-Charta angestoßen. Diese wurde mit Inkrafttreten des Reformvertrages durch einen verweisenden Artikel rechtsverbindlich.
Menschenrechte in den Vereinten Nationen
Gemeinsam mit ihren EU-Partnern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen konsequent dafür ein, die Menschenrechtsstandards zu schützen und kontinuierlich fortzuentwickeln. Dies geschieht in regelmäßiger und enger Zusammenarbeit mit den Institutionen der Vereinten Nationen, insbesondere mit dem Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte in Genf. Zentrale Ansatzpunkte im VN-Rahmen sind die regelmäßigen Sitzungen des Menschenrechtsrats (MRR) in Genf sowie die Sitzung des Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung im Herbst in New York. Beide Foren befassen sich mit der Lage der Menschenrechte in der Welt sowie der Entwicklung weiterer rechtlicher Instrumente und Programme zur Förderung der Menschenrechte. Hier werden menschenrechtliche Resolutionen diskutiert und angenommen, auf die sich nicht zuletzt auch die Zivilgesellschaft bei ihrem Engagement vor Ort stützen kann.

Die Bundesrepublik Deutschland war seit 1979 ununterbrochen Mitglied in der ehemaligen Menschenrechtskommission. Sie wurde 2006 mit dem besten Stimmergebnis innerhalb der westlichen Gruppe in den neuen Menschenrechtsrat gewählt, der aus 47 Staaten besteht. Der MRR hat ein umfassendes Mandat zur Behandlung menschenrechtlicher Fragen. Deutschland ist seit dem 1. Januar 2013 erneut Mitglied im Menschenrechtsrat und wird sich für den Zeitraum 2016-2017 zur Wiederwahl stellen.
Deutschland als Vertragsstaat
Deutschland ist Vertragsstaat aller bedeutenden Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und ihrer Zusatzprotokolle. Zuletzt zeichnete Deutschland das Zusatzprotokoll zum VN-Übereinkommen gegen Folter sowie die VN-Behindertenkonvention und arbeitet derzeit an der Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Kinderrechtskonvention, mit dem ein Individualbeschwerdeverfahren eingeführt wird.
Der Dialog mit der Zivilgesellschaft
Ein lebhaftes Interesse der Öffentlichkeit an Schutz und Förderung der Menschenrechte ist für die deutsche Menschenrechtspolitik sehr wichtig. Daher sucht Deutschland das Gespräch mit menschenrechtlich engagierten Interessengruppen und Persönlichkeiten, welche den internationalen Dialog mit anderen Staaten ergänzen.
Auch der Menschenrechtsbeauftragte befasst sich mit dem Dialog mit der Zivilgesellschaft, und kann durch seine Tätigkeit die menschenrechtlichen Anliegen der Bundesregierung weiter an die Öffentlichkeit bringen.