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Schutz von Menschenrechtsverteidigern
Deutschland und die Europäische Union setzen sich aktiv für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern ein. Mit entsprechenden Leitlinien stellt die EU dabei sicher, dass dieser Schutz langfristig gewährleistet wird.

Am 14. Juni 2004 verabschiedete der Allgemeine Rat der EU-Außenminister Leitlinien der Europäischen Union zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, um das langfristige Handeln der EU gegenüber Drittstaaten zur Unterstützung und zum Schutz der Menschenrechtsverteidiger zu verbessern.
Die von Deutschland nachdrücklich unterstützten Leitlinien sehen z.B. den Aufbau und die Pflege systematischer Kontakte zu Menschenrechtsverteidigern durch die Auslandsvertretungen der EU-Mitgliedstaaten, regelmäßige Berichte der Vertretungen über die Lage der Menschenrechtsverteidiger im Gastland, deren Unterstützung vor Ort durch konkreten Aktionen sowie die Förderung von Netzwerken und ganz allgemein die Beachtung der Situation von Menschenrechtsverteidigern in allen Bereichen der EU-Außenpolitik vor („mainstreaming“). Die Leitlinien wurden 2008 aktualisiert.
Um die Implementierung der EU Leitlinien auf lokaler Ebene voranzutreiben, wurden unter deutscher Ratspräsidentschaft die Auslandsvertretungen der Mitgliedsstaaten in 124 Gastländern angewiesen, mit EU Partnern vor Ort über die Situation von Menschenrechtsverteidigern zu berichten und lokale Strategien zu ihrem Schutz zu erarbeiten. Zudem soll der Kontakt zu den Menschenrechtlern durch jährliche Treffen mit den Ansprechpartnern in den Vertretungen gepflegt werden.