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Dolmetscher und Übersetzer

Artikel

Durch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei können grundsätzlich keine Übersetzungen gefertigt oder beglaubigt werden.

In der Türkei gibt es eine Vielzahl notariell beeidigter und bei Gericht zugelassener Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen. Diese sind jedoch nicht in einem landesweiten, übergeordneten Berufsverband zusammengeschlossen. Sollten Sie in der Türkei einen Dolmetscher benötigen, können Sie sich an einen Notar wenden oder sich im Internet informieren.

In Deutschland gibt es auch eine Vielzahl von Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen, die für die Arbeit bei Gerichten, Behörden und Notaren allgemein beeidigt, öffentlich bestellt bzw. allgemein ermächtigt worden sind. Der folgende link kann eine Hilfe sein, wenn Sie auf der Suche sind: Justizportal

Diese Angaben entsprechend den Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung vorlagen.

Die deutschen Auslandsvertretungen übernehmen keine Gewähr für die Arbeit der einzelnen Dolmetscher und Übersetzer. Die Kosten für jegliche Leistung sind von Ihnen persönlich zu tragen und können nicht übernommen werden.

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