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Informationen über vorzulegende Unterlagen und Mindestgrenzen Finanzierung/Verdienst bei Anträgen auf nationale Visa (außer Wiedereinreise)

Artikel

Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach dem Zweck Ihres geplanten Aufenthalts. Es gibt viele Unterkategorien von nationalen Visa mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, für welche dieser Kategorien Sie sich bewerben sollen, können Sie unseren Visa Navigator ausprobieren.

Blaue Karte, Erwerbstätigkeit, Forschung, Studium, Sperrkonto

* für mitreisende Familienangehörige muss nachgewiesen sein, dass mindestens die folgenden Beträge pro Monat zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen: für Ehepartner 400 Euro, je Kind weitere 300 Euro. Im Einzelfall behält sich die Visastelle die Vorlage weiterer Nachweise vor.

Bitte beachten Sie generell:
In Deutschland gilt ein einheitlicher Mindestlohn. Mehr Informationen finden Sie unter https://www.bmas.de/ oder https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html​​​​​​​

* für mitreisende Familienangehörige muss nachgewiesen sein, dass mindestens die folgenden Beträge pro Monat zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen: für Ehepartner 400 Euro, je Kind weitere 300 Euro. Im Einzelfall behält sich die Visastelle die Vorlage weiterer Nachweise vor.

Bitte beachten Sie generell:
In Deutschland gilt ein einheitlicher Mindestlohn. Mehr Informationen finden Sie unter https://www.bmas.de/ oder https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html

Sprachkurs, Ausbildung, Praktikum, Au-Pair

* für mitreisende Familienangehörige muss nachgewiesen sein, dass mindestens die folgenden Beträge pro Monat zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen: für Ehepartner 400 Euro, je Kind weitere 300 Euro. Im Einzelfall behält sich die Visastelle die Vorlage weiterer Nachweise vor.

Bitte beachten Sie generell:
In Deutschland gilt ein einheitlicher Mindestlohn. Mehr Informationen finden Sie unter https://www.bmas.de/ oder https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html

  • 57 - Au-Pair
    Zu beachtende Mindestgrenze in EUR:
    mindestens 280,00€ Taschengeld/Monat und mindestens 70,00€/Monat Zuschuss zum Deutschsprachkurs
    Verpflichtung der Gasteltern, die Fahrtkosten zum Sprachkurs zusätzlich zu dem o.g. Betrag i.H. v. 70,00€ zu zahlen, Gewährung von eineinhalb freien Tagen in der Woche für Au-Pairs

Familienzusammenführung und Wiederkehr


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