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Visa für afghanische Staatsangehörige

Artikel

Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei informieren:

Afghanische Staatsangehörige mit legalem Aufenthalt in der Türkei (d. h. Ikamet, Flüchtlingsausweis oder Visum) können Schengenvisaanträge in der Türkei beantragen. Schengenvisa, auch „C-Visa“ genannt, werden erteilt für Aufenthalte unter 90 Tagen zu Zwecken wie Besuchs- und Geschäftsreisen.

Die Zuständigkeiten:

  • Für Inhaber langfristiger türkischer Aufenthaltstitel ist die deutsche Auslandsvertretung in der Türkei zuständig, in deren Amtsbezirk sie wohnen
  • Für Inhaber von in Afghanistan ausgestellten türkischen Visa ist das Generalkonsulat Istanbul zuständig
  • Termine zur Antragstellung erhalten Sie in beiden Fällen nur über unseren externen Dienstleister iDATA

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Bei den vorzulegenden Unterlagen orientieren Sie sich bitte an den Merkblättern der Botschaft Kabul sowie den Merkblättern des Generalkonsulats Istanbul zu Schengenvisaanträgen entsprechend ihres beabsichtigten Reisezwecks.
  • Wenn Sie weder Türkisch noch Deutsch oder Englisch sprechen, empfehlen wir Ihnen dringend die Vorsprache bei iDATA mit einem Dolmetscher
  • Afghanische Unterlagen müssen auf Deutsch oder Englisch übersetzt sein. Wir empfehlen hierzu dringend, einen professionellen Übersetzungsservice zu nutzen. Unverständliche Übersetzungen können nicht verwendet werden und können zu einer Ablehnung führen.
  • Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit Ihrer Anträge mehrere Wochen betragen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn es zu Rückfragen kommt, weil Unterlagen unvollständig oder unverständlich sind. Wir empfehlen eine besonders sorgfältige Vorbereitung.


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