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Angaben zu Dolmetschern und Übersetzern in Istanbul und weiteren Provinzen unseres Amtsbezirks

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Durch das Generalkonsulat können grundsätzlich keine Übersetzungen gefertigt oder beglaubigt werden.

Durch das Generalkonsulat können grundsätzlich keine Übersetzungen gefertigt oder beglaubigt werden. In der Türkei gibt es eine Vielzahl notariell beeidigter Dolmetscher und Übersetzer. Eine Liste dieser finden Sie auf den Internetseiten der entsprechenden Berufsverbände unter: http://www.itbg.com.tr/?lng=ge und http://tuced.org.tr/?target=home.

Diese Angaben entsprechen den Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung vorlagen.

Das Generalkonsulat übernimmt keine Gewähr für die Arbeit der einzelnen Dolmetscher und Übersetzer. Die Kosten für jegliche Leistung sind von Ihnen persönlich zu tragen und können nicht vom Generalkonsulat übernommen werden.

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