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Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Menschenrechtsprojekte 2023
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ankara und das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Istanbul rufen ab sofort zur Einreichung von Projektvorschlägen im Bereich Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft für das Jahr 2023 auf. Der Aufruf gilt für Projekte, die in der Türkei durchgeführt werden sollen.
1. Grundsätzliches zur Förderung
Deutschland setzt sich für den Schutz und den Ausbau der Menschenrechte weltweit ein. Zu diesem Zweck stellt das Auswärtige Amt Fördermittel für Menschenrechtsprojekte zur Verfügung. Die Mittel können nur für konkret definierte, zeitlich und inhaltlich klar begrenzte Projekte eingesetzt werden. Eine institutionelle Förderung von Organisationen, etwa durch die Übernahme von laufenden Personal- oder Betriebskosten, ist nicht möglich.
Für konkrete Projekte können Beträge ab 10.000 Euro bis ca. 80.000 Euro gewährt werden.
Projekte, die sich über mehrere Jahre erstrecken, können nicht gefördert werden. Unabhängig vom Zeitpunkt des Förderbeginns müssen die Projekte bis spätestens 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein. Die Förderung von bereits begonnenen Projekten ist grundsätzlich nicht möglich.
Zu den förderfähigen Organisationen zählen die Zivilgesellschaft in der Türkei, Nichtregierungsorganisationen, Nationale Menschenrechtsinstitutionen, menschenrechtsorientiert arbeitende staatliche Stellen, insb. auf der kommunalen Ebene,
Institutionen der Vereinten Nationen sowie Internationale Organisationen.
Nach Ende der Bewerbungsfrist wird eine Auswahl der Anträge erfolgen. Voraussichtlich werden nicht alle Anträge gefördert werden können. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Förderung steht unter dem grundsätzlichen Vorbehalt, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
2. Bewerbungsverfahren
Interessierte Organisationen finden das Projektantragsformular hier/im Anhang. Abweichende Formulare können nicht berücksichtigt werden. Bitte halten Sie sich genau an die Anweisungen im Antragsformular. Seien Sie so spezifisch und präzise wie möglich. Die Anträge müssen in englischer oder deutscher Sprache eingereicht werden. Dem Antrag muss ein Finanzplan mit einer detaillierten Aufstellung der Projektkosten beigefügt werden.
Das Projektantragsformular sowie der Finanzierungsplan sind sorgfältig und vollständig auszufüllen und fristgerecht bis zum Stichtag der aktuellen Ausschreibung einzureichen: 20. Januar 2023 um 23:00 Uhr (türkische Zeit).
Für die Einreichung von Projektanträgen sind die Anträge und Finanzpläne ausschließlich als pdf-Datei an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: almanya-insan-haklari@diplo.de
Nach Genehmigung des Antrags durch die deutschen Vertretungen wird ein Zuwendungsvertrag nach deutschem Recht abgeschlossen.
Nach Abschluss des Projekts ist der Nachweis über die Verwendung der Mittel mit dem bei den Auslandsvertretungen anlässlich Vertragsabschluss übergebenen Formular zu erbringen.
Bei Nichtbeachtung kommt es zur Rückforderung bereits gezahlter Beträge und zum Ausschluss bei künftigen Fördermaßnahmen.
3. Schwerpunkte der Förderung
Leitfrage für die Auswahl geeigneter Projekte ist, ob diese einen positiven und nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Menschenrechtslage leisten können.
Gefördert werden sollen insbesondere Projekte, die…
die Umsetzung der umfassenden menschenrechtspolitischen Ziele des „Aktionsplans Menschenrechte der Bundesregierung“ anstreben
die Genderaspekte und die Stärkung von Frauenrechten zum Ziel haben und/oder zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit oder der VN-Sicherheitsratsagenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ beitragen,
die (auch kleinere und lokale) gesellschaftliche Gruppen und Organisationen („grassroots level“) befähigen, informiert zu handeln und ihre Rechte wahrzunehmen
die eine Breitenwirkung (landesweit oder regional) aufweisen bzw. multiplikative Effekte hervorrufen können
Die Botschaft Ankara und das Generalkonsulat Istanbul stehen bei Fragen zur Antragstellung sowie zur Projektförderung jederzeit zur Verfügung.